Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2006
1 000 €
Soll
2005
1 000 €
Ist
2004
1 000 €

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 01
-011
Kosten der Bundestagswahlen sowie Kosten der Direktwahl zum Europäischen Parlament 28 302 150 43 911
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind übertragbar.
Titel 63201 PDF-Druckversion    
         
632 02 
-164
Zuweisungen an die Länder für Forschungseinrichtungen der Blauen Liste 1 050 1 035 1 020
Erläuterungen
Titel 63202 PDF-Druckversion    
         
632 03
-244
Bundesanteil zur Sicherung und Betreuung der Friedhöfe der ehemaligen jüdischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland 2 863 2 834 2 873
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen
Titel 63203 PDF-Druckversion    
         
632 04
-012
Kennzeichnung der Bundesaußengrenze sowie Aufstellung und Unterhaltung von Europaschildern an den Außen- und Binnengrenzen der Staaten der EU 152 202 229
Erläuterungen
Titel 63204 PDF-Druckversion    
         
632 09
-699
Soforthilfen für durch das Augusthochwasser 2005 in Bayern enstandene Schäden - - -
Titel 63209 PDF-Druckversion    
         
682 01 
-041
Zuweisungen zu laufenden Aufwendungen 38 347
Erläuterungen
Titel 68201 PDF-Druckversion    
         
685 01
-151
Zuschuss an die Stiftung "Die Mitarbeit" 523 523 523
Erläuterungen
Titel 68501 PDF-Druckversion    
         
685 02
-151
Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit 87 000 87 000 87 000
Haushaltsvermerk
1. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
2. Nach § 35 Abs. 2 Satz 1 BHO wird zugelassen, dass den Stiftungen auch projektgebundene Zuwendungen aus anderen Titeln des Bundeshaushalts gewährt werden können.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Die Stiftungen sind ermächtigt, die ihnen gewährten Globalzuschüsse gleichfalls als Globalzuschüsse weiterzuleiten.
5. Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen
Titel 68502 PDF-Druckversion    
         
685 04
-193
Zuschuss für die Förderung der jüdischen Gemeinschaft, der christlich-jüdischen Zusammenarbeit sowie des interreligiösen und interkulturellen Dialogs 5 430 5 287 5 448

Verpflichtungsermächtigung

800 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2007 bis zu

200 T€

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

200 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

200 T€

in künftigen Haushaltsjahren bis zu

200 T€
Erläuterungen
Titel 68504 PDF-Druckversion    
         
685 05
-165
Zuschüsse zur Förderung von Forschungsvorhaben, Wettbewerben und Veröffentlichungen insbesondere in Verfassungsrecht, Verwaltungswissenschaften und Kommunalwesen 67 77 64
Haushaltsvermerk
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an Politiker und Fachkreise unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 68505 PDF-Druckversion    
         
685 06 
-199
Zuschuss zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Kirchentagen 400 7 900 448
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen
Titel 68506 PDF-Druckversion    
         
685 08
-011
Förderung von Maßnahmen zur Integration von Ausländern 427 1 000 608
Haushaltsvermerk
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen sowie für außergewöhnlichen Aufwand zu leisten.
Titel 68508 PDF-Druckversion    
         
685 15
-029
Zuschuss an die Gemeinsame Kommission für die Erforschung der jüngeren Geschichte der deutsch-russischen Beziehungen 516 516 584

Verpflichtungsermächtigung

430 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2007 bis zu

190 T€

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

120 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

120 T€
Haushaltsvermerk
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Titel 68515 PDF-Druckversion    
         
686 02
-012
Fortbildungs- und Beratungshilfe 80 80 140
Haushaltsvermerk
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Sachkosten, Übersetzungskosten, Kosten für Dozenten, Experten, Teilnehmer an Tagungen und Seminaren, Praktikanten, Betreuungspersonen, Kosten für Werk- und Dienstverträge sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden.
Titel 68602 PDF-Druckversion    
         
687 01
-165
Kosten des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften in Brüssel 105 110 102
Haushaltsvermerk
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 68701 PDF-Druckversion    
         
687 06
-022
Zuschuss für Vorhaben der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) 18 18 18
Erläuterungen
Titel 68706 PDF-Druckversion    
         
687 20
-022
Beiträge an verschiedene Organisationen 171 155 113
Erläuterungen
Titel 68720 PDF-Druckversion    
         
687 89
-011
Unterstützung der Grenzschutzbehörden der Mittel-und Osteuropäischen Staaten, sowie der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe 3 000 2 800 2 378
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Sach- und Investitionskosten, Übersetzungskosten, Kosten für Fachtagungen, Seminare und Konferenzen, Kosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Beratungskosten sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände zur Verbesserung der Grenzkontrollen sowie Unterrichtsmaterialien der Aus- und Fortbildung an Dritte unentgeltlich abgegeben werden.
4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO gewährt werden.
Titel 68789 PDF-Druckversion    
         
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