Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2006
1 000 €
Soll
2005
1 000 €
Ist
2004
1 000 €

Titelgruppe 08

Tgr. 08 Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaft (168 658) (174 802)
Titel 08 PDF-Druckversion    
         
532 81
-642
Kosten der Beteiligung des Bundes an Auslands-Messen und -Ausstellungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft 36 000 36 000 32 977
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 3 000 T€ übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände nach Beendigung der Messe oder Ausstellung unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt an das Gastland und öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen im Gastland abgegeben werden, soweit dies unter Berücksichtigung von Transportkosten und einer möglichen Wiederverwendung am wirtschaftlichsten ist.
Soweit der volle Wert eines Gegenstandes im Einzelfall den Betrag von 50 T€ übersteigt, bedarf es der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
Titel 53281 PDF-Druckversion    
         
532 82
-642
Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland 1 000 8 500 6 650

Verpflichtungsermächtigung

58 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2007 bis zu

6 000 T€

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

9 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

20 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

20 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

3 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 900 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Titelgrp. 08 mit Ausnahme des Titels 687 87.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände nach Beendigung der Ausstellung unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt an das Gastland und öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen im Gastland abgegeben werden, soweit dies unter Berücksichtigung von Transportkosten und einer möglichen Wiederverwendung am wirtschaftlichsten ist.
Erläuterungen
Titel 53282 PDF-Druckversion    
         
632 81
-632
Erstattung der Verwaltungskosten an das Land Niedersachsen für die Durchführung des Meeresbodenbergbaugesetzes 10 10 2
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus Verwaltungsgebühren und Erstattungen für Amtshandlungen nach dem Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 63281 PDF-Druckversion    
         
682 86
-642
Zuschuss an das IIC (Industrial Investment Council - The New Länder GmbH) 2 386 2 386 -
Erläuterungen
Titel 68286 PDF-Druckversion    
         
683 83
-642
Vorbereitende Maßnahmen für Auslandsprojekte 1 300 2 000 1 122
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68383 PDF-Druckversion    
         
686 83
-642
Maßnahmen der Darstellung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Ausland 7 880 8 500 3 580
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 3 000 T€ übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 68683 PDF-Druckversion    
         
687 04 
-029
Maßnahmen im Zusammenhang mit Twinning-Projekten der EU und für Beratungshilfe für das Ausland -
Haushaltsvermerk
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 09.
Erläuterungen
Titel 68704 PDF-Druckversion    
         
687 81
-680
Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland 23 582 21 756 19 819

Verpflichtungsermächtigung

2 000 T€

in künftigen Haushaltsjahren.

Erläuterungen
Titel 68781 PDF-Druckversion    
         
687 82
-642
Pflege der Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland 34 000 34 000 27 262

Verpflichtungsermächtigung

500 T€

fällig im Haushaltsjahr 2007.

Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich abgegeben werden.
3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68782 PDF-Druckversion    
         
687 84
-629
Beitrag zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe - - 3 227
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68784 PDF-Druckversion    
         
687 85
-029
Wirtschaftspolitische Beratungsmaßnahmen in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den Staaten Mittel- und Osteuropas 5 500 4 650 5 739

Verpflichtungsermächtigung

3 000 T€

fällig im Haushaltsjahr 2007.

Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Titelgrp. 08.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Zusammenhang mit Beratungsmaßnahmen Fachveröffentlichungen sowie andere beratungsergänzende Materialien an Dritte unentgeltlich abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 68785 PDF-Druckversion    
         
687 87
-029
Deutscher Beitrag für die Unterstützung Russlands bei Abrüstungsprojekten 57 000 57 000 54 000

Verpflichtungsermächtigung

300 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

12 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

57 000 T€

in künftigen Haushaltsjahren bis zu

231 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 150 T€ zur Deckung von Ausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0907 Tit. 427 19.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Zusammenhang mit dem Projekt Informationsmaterial, Fachveröffentlichungen sowie andere beratungsergänzende Materialien, technische Unterlagen, Pläne usw. unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 68787 PDF-Druckversion    
         
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