Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2006
1 000 €
Soll
2005
1 000 €
Ist
2004
1 000 €

Sächliche Verwaltungsausgaben

526 01
-032
Gerichts- und ähnliche Kosten 1 800 1 800 1 351
Haushaltsvermerk
Aus den Ausgaben sind auch die den Soldaten erwachsenen notwendigen Auslagen, die dem Bund auferlegt werden, zu erstatten.
Erläuterungen
Titel 52601 PDF-Druckversion    
         
531 02
-193
Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz 784 879 675
Erläuterungen
Titel 53102 PDF-Druckversion    
         
532 01
-032
Aufwendungen im Rahmen der nationalen Umsetzung des KSE-Vertrages und des Wiener Dokuments 1999 einschließlich des Open-Skies-Vertrages sowie des Chemiewaffenübereinkommens 900 900 850
Erläuterungen
Titel 53201 PDF-Druckversion    
         
533 01
-032
Ausbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte 4 660 3 560 3 565
Erläuterungen
Titel 53301 PDF-Druckversion    
         
537 01
-032
Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen, größeren Unglücksfällen und Notfällen einschließlich sonstiger Hilfsmaßnahmen (Kap. 0502 Tit. 981 01) sowie Unterstützungsleistungen - - 2 808
Haushaltsvermerk
Ausgaben für die Wiederbeschaffung oder -herstellung der beweglichen Sachen, die aus Anlass von Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen abgegeben, verwendet bzw. verbraucht worden sind, dürfen bis zur Höhe der in diesem Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Titelgrp. 01. Für erbrachte Leistungen gilt Entsprechendes.
Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen
Titel 53701 PDF-Druckversion    
         
539 99
-032
Vermischte Verwaltungsausgaben 1 251 998 912
Erläuterungen
Titel 53999 PDF-Druckversion    
         
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - 958
Haushaltsvermerk
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Titel 54709 PDF-Druckversion    
         
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