Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2007
1 000 €
Soll
2006
1 000 €
Ist
2005
1 000 €

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

636 02
-253
Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten durch den Bund 230 000 170 000 -
Erläuterungen
Titel 63602 PDF-Druckversion    
         
681 01
-251
Arbeitslosenhilfe - - -
Haushaltsvermerk
Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68101 PDF-Druckversion    
         
681 08
-251
Eingliederungshilfe für Spätaussiedler sowie für Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge - - -
Haushaltsvermerk
Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68108 PDF-Druckversion    
         
683 01 
-699
Arbeitsmarktprogramm "Hochwasserhilfe Teil II Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit" (August-Hochwasser 2002) -
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0602 Tit. 698 01, Kap. 0802 Tit. 713 02, Kap. 1002 Tit. 662 11, Kap. 1112 Tit. 683 02, 713 01 und Kap. 1202 Titelgrp. 07.
2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 6002 Tit. 234 01.
3. Einnahmen aus Rückzahlungen zweckwidrig verausgabter Mittel sowie Zinsen fließen den Ausgaben zu, auch wenn die Ausgaben in einem früheren Haushaltsjahr erbracht wurden.
4. Die nicht im Rahmen der Zweckbindung vom Bund verausgabten Mittel sind nach Maßgabe von § 8 Abs. 5 Aufbauhilfefondsgesetz dem Freistaat Sachsen zur Verfügung zu stellen.
Titel 68301 PDF-Druckversion    
         
683 02 
-699
Arbeitsmarktprogramm "Hochwasserhilfe Teil I Sachkostenzuschüsse zu Strukturanpassungsmaßnahmen nach § 272 SGB III" zur Beseitigung der Hochwasserschäden (August-Hochwasser 2002) -
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0602 Tit. 698 01, Kap. 0802 Tit. 713 02, Kap. 1002 Tit. 662 11, Kap. 1112 Tit. 683 01, 713 01 und Kap. 1202 Titelgrp. 07.
2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 6002 Tit. 234 01.
3. Einnahmen aus Rückzahlungen zweckwidrig verausgabter Mittel sowie Zinsen fließen den Ausgaben zu, auch wenn die Ausgaben in einem früheren Haushaltsjahr erbracht wurden.
4. Die nicht im Rahmen der Zweckbindung vom Bund verausgabten Mittel sind nach Maßgabe von § 8 Abs. 5 Aufbauhilfefondsgesetz dem Freistaat Sachsen zur Verfügung zu stellen.
Titel 68302 PDF-Druckversion    
         
684 01
-253
Berufliche Integration und Beratung von Zuwanderern 7 500 7 000 -

Verpflichtungsermächtigung

4 500 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

2 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

1 500 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

1 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 68401 PDF-Druckversion    
         
686 02
-252
Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher 109 000 68 000 -

Verpflichtungsermächtigung

71 000 T€

fällig im Haushaltsjahr 2008.

Haushaltsvermerk
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 68602 PDF-Druckversion    
         
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