Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2007
1 000 €
Soll
2006
1 000 €
Ist
2005
1 000 €

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Förderung des Städtebaues (549 717) (500 599)
Titel 01 PDF-Druckversion    
         
882 13
-440
Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den alten Ländern (einschl. ehemaliger Westteil Berlins) 89 830 84 110 89 279

Verpflichtungsermächtigung

74 576 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

18 576 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

23 200 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

20 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

12 800 T€
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 882 07.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 882 14, 882 15, 882 16, 882 17 und 882 18.
Erläuterungen
Titel 88213 PDF-Druckversion    
         
882 14
-440
Zuweisungen zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt 82 452 68 145 57 786

Verpflichtungsermächtigung

102 542 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

25 542 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

31 900 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

27 500 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

17 600 T€
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 882 07.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 882 13, 882 15, 882 16, 882 17 und 882 18.
3. Für Bundesmittel in Höhe von 35 Mio. € wird zugelassen, dass sie auch für Modellvorhaben in den Gebieten der Sozialen Stadt und dann auch für Zwecke wie Spracherwerb, Verbesserung von Schul- und Bildungsabschlüssen, Betreuung von Jugendlichen in der Freizeit sowie im Bereich der lokalen Ökonomie wie Gründerzentren eingesetzt werden können.
4. Bis zu 5 Mio. € dürfen für die Nationale Kofinanzierung des ESF-Sonderprogramms Soziale Stadt eingesetzt werden. Näheres regelt die ESF-Verordnung.
Erläuterungen
Titel 88214 PDF-Druckversion    
         
882 15
-440
Zuweisungen für den Stadtumbau West 59 508 29 100 -

Verpflichtungsermächtigung

51 271 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

12 771 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

15 950 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

13 750 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

8 800 T€
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 882 07.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 882 13, 882 14, 882 16, 882 17 und 882 18.
Erläuterungen
Titel 88215 PDF-Druckversion    
         
882 16
-440
Zuweisungen für den Stadtumbau Ost 131 447 150 091 -

Verpflichtungsermächtigung

102 327 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

25 494 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

31 840 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

27 448 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

17 545 T€
Haushaltsvermerk
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 882 13, 882 14, 882 15, 882 17 und 882 18.
Erläuterungen
Titel 88216 PDF-Druckversion    
         
882 17
-440
Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen in den neuen Ländern (einschl. ehemaliger Ostteil Berlins) 96 549 88 398 300 439

Verpflichtungsermächtigung

74 576 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

18 576 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

23 200 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

20 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

12 800 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 882 13, 882 14, 882 15, 882 16 und 882 18.
2. Bundesmittel, welche die Länder nicht für die Fördergebiete in Anspruch nehmen, können nach Maßgabe der in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegten Bedingungen für die Erhaltung von das Ortsbild prägenden Bauwerken eingesetzt werden.
Erläuterungen
Titel 88217 PDF-Druckversion    
         
882 18
-440
Zuweisungen für den Städtebaulichen Denkmalschutz Ost 89 931 80 755 -

Verpflichtungsermächtigung

83 898 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

20 898 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

26 100 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

22 500 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

14 400 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 882 13, 882 14, 882 15, 882 16 und 882 17.
2. Bundesmittel, welche die Länder nicht für die Fördergebiete in Anspruch nehmen, können nach Maßgabe der in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegten Bedingungen für die Erhaltung von das Ortsbild prägenden Bauwerken eingesetzt werden.
Erläuterungen
Titel 88218 PDF-Druckversion    
         
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