Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2007
1 000 €
Soll
2006
1 000 €
Ist
2005
1 000 €

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Investitionen und Aufwendungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr (1 074 000) (964 752)
Titel 01 PDF-Druckversion    
         
519 11
-032
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 425 500 427 605 491 837
Haushaltsvermerk
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Ausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1404 Titelgrp. 56.
3. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zufließenden Mehreinnahmen bei folgendem Titel verstärkt werden: 131 01.
4. Aus den Ausgaben dürfen Leistungen Dritter für den Betrieb der Liegenschaften finanziert werden.
5. Aus den Ausgaben dürfen Baumaßnahmen in US-genutzten Liegenschaften bis zum Gegenwert von insgesamt 5 Mio. US-Dollar finanziert werden. Dieser Betrag darf insgesamt innerhalb der Tgr. 01 nicht überschritten werden.
6. Ferner dürfen Ausgaben geleistet werden für:
6.1 die Altlastensanierung mit verteidigungsinvestiver Bedeutung und zur Abgeltung eventueller Altlastenbeseitigung im Rahmen von Grundstücksveräußerungen
6.2 aus nationalen Mitteln zu unterhaltende bauliche Anlagen im Ausland.
Erläuterungen
Titel 51911 PDF-Druckversion    
         
558 11
-032
Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 411 500 347 737 273 786

Verpflichtungsermächtigung

328 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

221 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

86 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

21 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Ausgaben bei folgenden Titeln: Einzelplan 14 Grp. 551, Grp. 553, Grp. 554 und Kap. 1412 Tit. 518 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Einzelplan 14 Grp. 551, Grp. 553 und Grp. 554.
4. Einsparungen dienen zur Deckung von Ausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1404 Titelgrp. 56.
5. Mehrausgaben für Ersatzbaumaßnahmen für das Zentralinstitut des Sanitätswesens der Bundeswehr im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstückes in Koblenz, Zentralplatz, dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0807 Tit. 121 01.
6. Mehrausgaben für Ersatzbaumaßnahmen für das Bekleidungsamt Süd in Wildflecken dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0807 Tit. 121 01. Dies gilt nur für Mehrausgaben bis zur Höhe von insgesamt 23 519 T€, die aus der Veräußerung der Kronprinz-Ruprecht-Kaserne in München erzielt werden.
7. Aus den Ausgaben darf vorfinanziert werden:
7.1 Mit Einwilligung des BMF der französische Kostenanteil für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der gemeinsamen technisch-logistischen Ausbildung des deutschen und französischen Personals für das Waffensystem TIGER in Faßberg.
7.2 Der französische Kostenanteil für Baumaßnahmen in Müllheim und Immendingen für die Deutsch-Französische Brigade.
8.1 Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für die bei der Verabschiedung des Haushalts keine Unterlagen nach § 24 BHO vorgelegen haben, dürfen in Anspruch genommen werden, wenn die Baumaßnahmen sich im Rahmen der vom Bundesministerium der Finanzen genehmigten Typenpläne halten und der Bedarf im Einzelfall von ihm anerkannt ist.
8.2 Darüber hinaus können Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 BHO durchgeführt werden, wenn nach Verabschiedung des Haushalts Unterlagen nach § 24  BHO vom Bundesministerium der Finanzen anerkannt wurden oder es sich um Fälle unabweisbaren Bedarfs handelt.
8.3 Entsprechend dem bei den Titeln 558 11 und 558 12 entstehenden unabweisbaren Bedarf sind jeweils neue Unterteile zu bilden und dafür im Titelbuch besondere Abschnitte einzurichten.
Erläuterungen
Titel 55811 PDF-Druckversion    
         
558 12
-032
Nationale Anteile bei den Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms 50 000 50 000 45 037

Verpflichtungsermächtigung

74 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

33 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

26 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

15 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2.1 Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für die bei der Verabschiedung des Haushalts keine Unterlagen nach § 24 BHO vorgelegen haben, dürfen in Anspruch genommen werden, wenn die Baumaßnahmen sich im Rahmen der vom Bundesministerium der Finanzen genehmigten Typenpläne halten und der Bedarf im Einzelfall von ihm anerkannt ist.
2.2 Darüber hinaus können Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 BHO durchgeführt werden, wenn nach Verabschiedung des Haushalts Unterlagen nach § 24  BHO vom Bundesministerium der Finanzen anerkannt wurden oder es sich um Fälle unabweisbaren Bedarfs handelt.
2.3 Entsprechend dem bei den Titeln 558 11 und 558 12 entstehenden unabweisbaren Bedarf sind jeweils neue Unterteile zu bilden und dafür im Titelbuch besondere Abschnitte einzurichten.
3. Die Ausgaben werden nach Anlage N zu Kap. 1412 bewirtschaftet.
Erläuterungen
Titel 55812 PDF-Druckversion    
         
558 13
-032
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 187 000 139 410 182 179

Verpflichtungsermächtigung

136 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

98 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

38 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Ausgaben bei folgenden Titeln: Einzelplan 14 Grp. 551, Grp. 553, Grp. 554 und Kap. 1412 Tit. 518 01.
Die Inanspruchnahme bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Einzelplan 14 Grp. 551, Grp. 553 und Grp. 554.
4. Einsparungen dienen zur Deckung von Ausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1404 Titelgrp. 56.
5. Hieraus dürfen auch Ausgaben für aus nationalen Mitteln zu finanzierende Baumaßnahmen im Ausland geleistet werden.
Erläuterungen
Titel 55813 PDF-Druckversion    
         
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