Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2007
1 000 €
Soll
2006
1 000 €
Ist
2005
1 000 €

Titelgruppe 02


Tgr. 02
Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen der Familien- und Gleichstellungspolitik sowie für die ältere Generation (67 691)
Titel 02 PDF-Druckversion    
         
531 22 
-314
Aufklärung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes 5 112

Verpflichtungsermächtigung

1 350 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

1 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

250 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

100 T€
Haushaltsvermerk
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.
Erläuterungen
Titel 53122 PDF-Druckversion    
         
684 21 
-175
Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familien- und Gleichstellungspolitik sowie für Ältere Menschen 31 823

Verpflichtungsermächtigung

26 714 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

12 552 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

8 076 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

4 486 T€

in künftigen Haushaltsjahren bis zu

1 600 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze und der Verpflichtungsermächtigung der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen
Titel 68421 PDF-Druckversion    
         
684 22 
-235
Förderung von Modellprojekten zur Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern 20 500

Verpflichtungsermächtigung

31 750 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

15 375 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

10 250 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

5 125 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

1 000 T€
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen
Titel 68422 PDF-Druckversion    
         
684 28 
-290
Förderung zentraler Maßnahmen und Organisationen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe 1 235

Verpflichtungsermächtigung

2 050 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

800 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

750 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

500 T€
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 500 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 684 11.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 68428 PDF-Druckversion    
         
684 29 
-290
Förderung von Modellvorhaben zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft" 9 000

Verpflichtungsermächtigung

2 750 T€

fällig im Haushaltsjahr 2008.

Erläuterungen
Titel 68429 PDF-Druckversion    
         
687 27 
-290
Beitrag an die World Family Organization (WFO) 21
Erläuterungen
Titel 68727 PDF-Druckversion    
         
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