Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2007
1 000 €
Soll
2006
1 000 €
Ist
2005
1 000 €

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 01 
-139
Kompensationsmittel für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung 19 900
Erläuterungen
Titel 63201 PDF-Druckversion    
         
685 02
-169
Regionenorientierte Innovationsförderung in den neuen Ländern (Unternehmen Region) 90 000 91 000 74 451

Verpflichtungsermächtigung

76 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

30 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

16 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

15 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

15 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 1 500 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 05.
Erläuterungen
Titel 68502 PDF-Druckversion    
         
685 03
-175
Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung 5 000 5 000 5 974

Verpflichtungsermächtigung

7 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

2 500 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

2 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

1 500 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

1 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
3. Einnahmen von der EU für Zwecke der deutschen Ratspräsidentschaft fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68503 PDF-Druckversion    
         
685 04
-178
Innovations- und Technikanalysen 5 500 5 500 3 447

Verpflichtungsermächtigung

6 500 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

2 500 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

2 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

1 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

1 000 T€
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen
Titel 68504 PDF-Druckversion    
         
685 05
-178
Strukturelle Innovationen in Bildung und Forschung 24 800 31 260 58 707

Verpflichtungsermächtigung

33 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

12 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

10 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

6 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

5 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 1 500 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 02.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen
Titel 68505 PDF-Druckversion    
         
685 07
-178
Analysen, Planung, Zielinformationen 6 000 5 140 6 754

Verpflichtungsermächtigung

7 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

2 500 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

2 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

1 500 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

1 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 68507 PDF-Druckversion    
         
685 08 
-139
Neue Medien in der Bildung 20 000 25 000 27 298

Verpflichtungsermächtigung

8 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

3 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

2 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

2 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

1 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
3. Einnahmen von der EU für Zwecke der deutschen Ratspräsidentschaft fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68508 PDF-Druckversion    
         
685 09
-151
Leistungswettbewerbe und Preise für wissenschaftliche Nachwuchskräfte 4 900 4 500 4 271

Verpflichtungsermächtigung

5 500 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

2 500 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

2 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

1 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 1 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 3003 Tit. 681 04.
Erläuterungen
Titel 68509 PDF-Druckversion    
         
685 12 
-151
Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens 29 200 30 000 25 349

Verpflichtungsermächtigung

22 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

8 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

7 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

4 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

3 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
3. Einnahmen von der EU für Zwecke der deutschen Ratspräsidentschaft fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68512 PDF-Druckversion    
         
685 13
-175
Innovative Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen 28 000 27 400 26 379

Verpflichtungsermächtigung

16 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

6 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

4 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

3 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

3 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3003 Tit. 685 03.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen
Titel 68513 PDF-Druckversion    
         
687 01
-178
Zusammenarbeit mit anderen Staaten einschl. EU in den Bereichen Bildung und Forschung 26 300 25 700 21 766

Verpflichtungsermächtigung

34 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2008 bis zu

13 000 T€

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

10 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

7 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

4 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 3003 Tit. 681 01.
3. Die Ausgaben sind in Höhe von 1 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 3004 Tit. 687 01.
4. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.
5. Erstattungen der EU für die Entwicklung des Europäischen Forschungsraums (EFR) durch Koordinierung nationaler FuE-Aktivitäten fließen den Ausgaben zu.
6. Einnahmen von der EU für Zwecke der deutschen Ratspräsidentschaft fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68701 PDF-Druckversion    
         
687 02
-153
Beitrag und Aufwendungsersatz an den Verein "Villa Vigoni e. V." 945 918 904
Haushaltsvermerk
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 360 T€ aus dem Verkaufserlös von Teilen der Liegenschaft "Villa Vigoni" geleistet werden.
Erläuterungen
Titel 68702 PDF-Druckversion    
         
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