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Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2008
1 000 €
Soll
2007
1 000 €
Ist
2006
1 000 €

Sächliche Verwaltungsausgaben

541 01
-019
Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst 435 820 431 850 423 366
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben, soweit sie im Wirtschaftsplan als übertragbar bezeichnet sind, sind übertragbar.
2. Die Mittel werden nach einem gemäß § 10 a Abs. 2 BHO gebilligten Wirtschaftsplan bewirtschaftet, dessen Einzelansätze, Planstellen und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich sind.
Titel 54101 PDF-Druckversion    
         
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