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Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2008
1 000 €
Soll
2007
1 000 €
Ist
2006
1 000 €

Sächliche Verwaltungsausgaben

532 02
-019
Kosten für Veranstaltungen der Verfassungsorgane aus besonderen Anlässen, insbesondere für Staatsakte, Staatsbegräbnisse und zentrale Gedenkveranstaltungen 356 156 174

Verpflichtungsermächtigung

800 T€

fällig im Haushaltsjahr 2009.

Titel 53202 PDF-Druckversion    
         
532 03
-011
Zuschuss für die Feierlichkeiten anlässlich des Tages der deutschen Einheit 184 184 184
Titel 53203 PDF-Druckversion    
         
532 04
-029
Durchführung der Generalversammlung der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) in München - 50 -
Titel 53204 PDF-Druckversion    
         
532 08
-011
Kosten für Aufgaben in Nachfolge der E-Government Initiative Bund Online 2005 - E-Government des Bundes 5 940 5 940 5 000

Verpflichtungsermächtigung

4 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

2 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

2 000 T€
Haushaltsvermerk
Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen
Titel 53208 PDF-Druckversion    
         
532 09
-011
Umsetzung der ressortübergreifenden IT-Strategie der Bundesverwaltung 3 900 4 000 -

Verpflichtungsermächtigung

1 500 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

500 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

500 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

500 T€
Erläuterungen
Titel 53209 PDF-Druckversion    
         
532 10 
-011
Kosten der IT-Konsolidierung im Geschäftsbereich des BMI -
Haushaltsvermerk
Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Einzelplan 06.
Titel 53210 PDF-Druckversion    
         
532 12
-011
Kosten des IT-Controlling im BMI und im Geschäftsbereich 109 400 136
Titel 53212 PDF-Druckversion    
         
532 14
-029
Untersuchungen und Aufklärung über innenpolitische Grundsatzfragen sowie Förderung innenpolitischer Maßnahmen - - 934
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO gewährt werden.
Titel 53214 PDF-Druckversion    
         
532 15
-011
Deutschland-Online 5 200 8 113 991

Verpflichtungsermächtigung

2 500 T€

fällig im Haushaltsjahr 2009.

Haushaltsvermerk
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Einnahmen aus Erstattungen und Beiträgen Dritter fließen den Ausgaben zu.
3. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Titel 53215 PDF-Druckversion    
         
532 18 
-012
Fortentwicklung des Meldewesens 500

Verpflichtungsermächtigung

300 T€

fällig im Haushaltsjahr 2009.

Titel 53218 PDF-Druckversion    
         
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