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Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2008
1 000 €
Soll
2007
1 000 €
Ist
2006
1 000 €

Titelgruppe 01


Tgr. 01
Fortbildung des öffentlichen Dienstes (3 021) (3 071)
Titel 01 PDF-Druckversion    
         
 453 11
-012
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 34 34 -
Titel 45311 PDF-Druckversion    
         
 525 11
-012
Aus- und Fortbildung 1 689 1 739 1 603
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.
2. Die gastweise Teilnahme von Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung, der Vollzugsbeamten der Bundespolizei sowie von Bediensteten von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung ist zugelassen.
3. Bei Lehrgängen für den Aufstieg in den höheren Dienst nach §§ 33, 33a BLV ist die Teilnahme von Bediensteten der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundesbahn und der Bundespost zugelassen.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- und Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmer zu Schulungszwecken unentgeltlich abgegeben wird.
5. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 52511 PDF-Druckversion    
         
 527 11
-012
Dienstreisen 1 253 1 253 1 652
Erläuterungen
Titel 52711 PDF-Druckversion    
         
 543 11
-012
Veröffentlichung und Dokumentation 30 30 36
Haushaltsvermerk
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an öffentliche Dienststellen, Institute, Bundestagsabgeordnete, wissenschaftliche Anstalten und Vereine, zu Austauschzwecken und in Einzelfällen auch an andere Stellen und Persönlichkeiten gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden.
Titel 54311 PDF-Druckversion    
         
 545 11
-012
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 15 15 16
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 129 01.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Titel 54511 PDF-Druckversion    
         
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