Startseite > Einzelpläne > Einzelplan 06 > Kapitel 28 > Verwaltungseinnahmen

Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2008
1 000 €
Soll
2007
1 000 €
Ist
2006
1 000 €

Verwaltungseinnahmen

119 99
-034
Vermischte Einnahmen 100 100 101
Titel 11999 PDF-Druckversion    
         
124 01
-034
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 1 23 1
Haushaltsvermerk
Das Bundesministerium des Innern darf bundeseigene Liegenschaften mietzinsfrei für die Dauer und den Umfang des Bedarfs
- den Trägern des Schutzes von Kulturgut
zur Durchführung des Zivilschutzgesetzes in der Fassung vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726) sowie des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 11. April 1967 (BGBl. II S. 1233), geändert durch Gesetz vom 10. August 1971 (BGBl. II S. 1025), überlassen.
Erläuterungen
Titel 12401 PDF-Druckversion    
         
132 01
-034
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 10 455 489
Haushaltsvermerk
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass die im Rahmen der Neukonzeption des Katastrophenschutzes im Zivilschutz entbehrlich gewordenen Fahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes und  Ausstattungsgegenstände unentgeltlich den Trägern des Katastrophenschutzes überlassen werden.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass ausgesonderte Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände des ergänzenden Katastrophenschutzes gegen Erstattung des Schätzpreises an die Hilfsorganisationen abgegeben werden.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass vorhandenes Sanitätsmaterial im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen und an die Bundesländer abgegeben wird.
Erläuterungen
Titel 13201 PDF-Druckversion    
         
Symbol eines Pfeils nach obenSeitenanfang