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Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2008
1 000 €
Soll
2007
1 000 €
Ist
2006
1 000 €

Sächliche Verwaltungsausgaben

 511 01
-034
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 609 609 1 272
Erläuterungen
Titel 51101 PDF-Druckversion    
         
 514 01
-034
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 818 818 1 168
Erläuterungen
Titel 51401 PDF-Druckversion    
         
 517 01
-034
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 794 794 1 357
Erläuterungen
Titel 51701 PDF-Druckversion    
         
 518 01
-034
Mieten und Pachten 5 400 5 400 6 301
Erläuterungen
Titel 51801 PDF-Druckversion    
         
 519 01
-034
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2 866 2 866 2 346
Haushaltsvermerk
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 124 01.
Titel 51901 PDF-Druckversion    
         
 525 01
-034
Aus- und Fortbildung 6 000 4 600 4 822
Haushaltsvermerk
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- und Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmer zu Schulungszwecken unentgeltlich abgegeben wird.
2. Die Mittel für Verpflegung an der THW-Bundesschule dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen
Titel 52501 PDF-Druckversion    
         
 526 01
-034
Gerichts- und ähnliche Kosten 35 35 86
Titel 52601 PDF-Druckversion    
         
 527 01
-034
Dienstreisen 230 230 398
Titel 52701 PDF-Druckversion    
         
532 01
-034
Durchführung von Aufträgen für Bundesbehörden und Dritte - - 17 822
Haushaltsvermerk
1. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.
2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01.
3. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Titel 53201 PDF-Druckversion    
         
532 02
-034
Hilfsmaßnahmen im Rahmen von EU-Abkommen und anderen Verträgen sowie Erkundungsmaßnahmen und Schnelleinsätze weltweit 200 200 28
Erläuterungen
Titel 53202 PDF-Druckversion    
         
 532 03
-034
Hilfsmaßnahmen außerhalb des Bundesgebietes 1 300 1 300 495
Haushaltsvermerk
Mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes können auch Ausgaben für humanitäre Sofortmaßnahmen geleistet werden.
Erläuterungen
Titel 53203 PDF-Druckversion    
         
532 04
-034
Einsätze bei Katastrophen, Unglücksfällen und öffentlichen Notständen 400 400 393
Erläuterungen
Titel 53204 PDF-Druckversion    
         
532 05
-034
Ausgaben der Ortsverbände 24 327 23 777 23 713
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 124 01.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
3. Erstattungen Dritter für Einsätze und wirtschaftliche Leistungen, mit Ausnahme von Personal- und Reisekosten für hauptamtliche Bedienstete, fließen den Selbstbewirtschaftungsmitteln zu.
4. Einnahmen aus Schadenersatzleistungen Dritter fließen den Ausgaben insoweit zu, als sie zur Instandsetzung bestimmt werden.
5. Einnahmen aus der Abgabe von Betriebsstoffen an andere Bedarfsträger fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 53205 PDF-Druckversion    
         
 539 99
-034
Vermischte Verwaltungsausgaben 50 50 84
Titel 53999 PDF-Druckversion    
         
 543 01
-034
Veröffentlichung und Dokumentation 477 477 448
Haushaltsvermerk
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen unentgeltlich an interessierte Stellen abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 54301 PDF-Druckversion    
         
 545 01
-034
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 36 36 50
Haushaltsvermerk
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 54501 PDF-Druckversion    
         
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