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Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2008
1 000 €
Soll
2007
1 000 €
Ist
2006
1 000 €

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 01
-153
Zuweisung für Kosten der Deutschen Richterakademie 1 784 1 700 1 616
Erläuterungen
Titel 63201 PDF-Druckversion    
         
632 05
-059
Zuschuss zu den Kosten der Kriminologischen Zentralstelle 365 332 332
Erläuterungen
Titel 63205 PDF-Druckversion    
         
684 01
-059
Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen 2 142 221 232
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind in Höhe von 2 000 T€ gesperrt. 
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
Erläuterungen
Titel 68401 PDF-Druckversion    
         
685 01 
-059
Zuschüsse zur Förderung rechtswissenschaftlicher Vorhaben und überregionaler rechtswissenschaftlicher Vereinigungen sowie kriminalpräventiver Vorhaben 516 285 77

Verpflichtungsermächtigung

500 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

250 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

250 T€
Haushaltsvermerk
Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68501 PDF-Druckversion    
         
685 06
-059
Besondere Finanzbeiträge und Erstattung von steuerlichen Anpassungsbeträgen an die Europäische Patentorganisation in München 3 300 2 950 2 823
Erläuterungen
Titel 68506 PDF-Druckversion    
         
687 01
-059
Beiträge an internationale Organisationen sowie Verbände und Vereine 338 323 427
Haushaltsvermerk
Erstattungen und Ausschüttungen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68701 PDF-Druckversion    
         
687 88
-029
Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie und Marktwirtschaft insbesondere in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den Staaten Mittel- und Osteuropas 2 508 2 508 2 508
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. sind mit Ablauf des Jahres 2011 kw.
2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen
Titel 68788 PDF-Druckversion    
         
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