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Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2008
1 000 €
Soll
2007
1 000 €
Ist
2006
1 000 €

Titelgruppe 01


Tgr. 01
Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden (-) (-)
Titel 01 PDF-Druckversion    
         
427 29
-610
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - 148
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02.
Dies gilt auch bis zur Höhe der in diesem Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingegehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 500 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1225 Tit. 661 07.
3. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01.
Dies gilt auch bis zur Höhe der in diesem Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingegehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Titel 42729 PDF-Druckversion    
         
427 39
-610
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - 2 379
Haushaltsvermerk
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1602 Tit. 686 24.
Titel 42739 PDF-Druckversion    
         
547 11
-610
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - -
Haushaltsvermerk
1. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02.
Titel 54711 PDF-Druckversion    
         
547 31
-610
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - -
Haushaltsvermerk
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1602 Tit. 686 24.
Titel 54731 PDF-Druckversion    
         
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