Startseite > Einzelpläne > Einzelplan 12 > Kapitel 02 > Sächliche Verwaltungsausgaben

Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2008
1 000 €
Soll
2007
1 000 €
Ist
2006
1 000 €

Sächliche Verwaltungsausgaben

526 02
-011
Sachverständige 839 1 200 297
Haushaltsvermerk
1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 559 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1210 Tit. 521 62.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 280 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1222 Tit. 891 01.
Erläuterungen
Titel 52602 PDF-Druckversion    
         
531 12
-187
Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht 37 37 37
Erläuterungen
Titel 53112 PDF-Druckversion    
         
531 16
-719
Kosten aus Anlass der deutschen G 8-Präsidentschaft 2007 - Environmentally Friendly Vehicles - EFV-Konferenz 2007 - 500 -
Titel 53116 PDF-Druckversion    
         
531 17 
-790
Masterplan Güterverkehr und Logistik 850 1 100 -
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen
Titel 53117 PDF-Druckversion    
         
532 12
-712
Kosten des funkärztlichen Beratungsdienstes für die Seeschifffahrt 41 41 41
Erläuterungen
Titel 53212 PDF-Druckversion    
         
532 13
-176
Wissenschaftliche und allgemein-wirtschaftliche Untersuchungen auf allen Fachgebieten der Verkehrsverwaltung 3 825 4 025 3 072

Verpflichtungsermächtigung

2 800 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

2 200 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

400 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

200 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 02.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
5. Von den Forschungsmitteln für das Projekt "umweltfreundliche Motoren bei Binnenschiffen" dürfen bis zu 5 Prozent für Forschungsbegleitung und Projektmanagement eingesetzt werden.
Erläuterungen
Titel 53213 PDF-Druckversion    
         
532 15
-692
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Verkehrstelematik und intermodaler Verkehr - - -
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 532 18, Kap. 1203 Tit. 752 12, Kap. 1210 Tit. 743 32, 743 42 und Kap. 1222 Tit. 891 04.
2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.
Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
3. Einnahmen aus gem. Art. 8 VO (EG) 438/2001 und Art. 3 VO (EG) 448/2001 wieder eingezogenen Beträgen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 53215 PDF-Druckversion    
         
532 16
-719
Kostenbeteiligung an Sekretariaten 378 378 371

Verpflichtungsermächtigung

400 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

200 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

200 T€
Erläuterungen
Titel 53216 PDF-Druckversion    
         
532 18
-692
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung -Technische Hilfe für Verkehrsinfrastrukturvorhaben - 250 250 822

Verpflichtungsermächtigung

3 060 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

500 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

500 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

700 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu

340 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu

340 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu

340 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu

340 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 532 15, Kap. 1203 Tit. 752 12, Kap. 1210 Tit. 743 32, 743 42 und Kap. 1222 Tit. 891 04.
3. Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.
Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
4. Einnahmen aus gem. Art. 8 VO (EG) 438/2001 und Art. 3 VO (EG) 448/2001 wieder eingezogenen Beträgen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 53218 PDF-Druckversion    
         
532 19
-176
Zuschüsse der Europäischen Union zu Studien, Untersuchungen und sonstigen FuE-Maßnahmen sowie Verkehrstelematik für Transeuropäische Verkehrsnetze 847 - 7
Haushaltsvermerk
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02.
Titel 53219 PDF-Druckversion    
         
543 01
-719
Veröffentlichung und Dokumentation 138 138 113
Haushaltsvermerk
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 54301 PDF-Druckversion    
         
545 01
-719
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 2 195 2 937 1 556
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 bis 5 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 54501 PDF-Druckversion    
         
Symbol eines Pfeils nach obenSeitenanfang