Startseite > Einzelpläne > Einzelplan 23 > Kapitel 02 > Titelgruppe 04

Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2008
1 000 €
Soll
2007
1 000 €
Ist
2006
1 000 €

Titelgruppe 04


Tgr. 04
Institutionelle Förderung von Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit (175 890) (172 299)
Titel 04 PDF-Druckversion    
         
685 40 
-023
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH (DIE) - Betrieb 3 503 3 674 2 940
Haushaltsvermerk
Einsparungen dienen zur Deckung von Ausgaben bei folgendem Titel: 894 40.
Erläuterungen
Titel 68540 PDF-Druckversion    
         
685 41
-023
Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt) 97 730 97 730 95 275
Erläuterungen
Titel 68541 PDF-Druckversion    
         
687 40
-023
Deutscher Entwicklungsdienst - Betrieb 71 000 67 430 67 301
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 896 40.
2. Der Deutsche Entwicklungsdienst GmbH darf in der Zeit vom 1. November bis 31. Dezember für Rechnung des nächsten Haushaltsjahres Einzahlungen annehmen und Auszahlungen nach näherer Bestimmung im Wirtschaftsplan bis zur Höhe von 2 Monatsansätzen des laufenden Haushaltsjahres leisten.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Gegenstände, die aus Ausgaben dieses Titels angeschafft und als Ausrüstungsgegenstände in Projekten des Deutschen Entwicklungsdienstes verwendet worden sind, können vom Deutschen Entwicklungsdienst der Regierung des Entwicklungslandes oder einer im Entwicklungsland ansässigen gemeinnützigen Organisation überlassen werden.
Erläuterungen
Titel 68740 PDF-Druckversion    
         
894 40 
-023
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH (DIE) - Zuschüsse für Investitionen 140 148 125
Haushaltsvermerk
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 685 40.
Erläuterungen
Titel 89440 PDF-Druckversion    
         
896 40
-023
Deutscher Entwicklungsdienst - Zuschüsse für Investitionen 3 517 3 317 3 317
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 687 40.
3. Der Deutsche Entwicklungsdienst GmbH darf in der Zeit vom 1. November bis 31. Dezember für Rechnung des nächsten Haushaltsjahres Einzahlungen annehmen und Auszahlungen nach näherer Bestimmung im Wirtschaftsplan bis zur Höhe von 2 Monatsansätzen des laufenden Haushaltsjahres leisten.
  Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Gegenstände, die aus Ausgaben dieses Titels angeschafft und als Ausrüstungsgegenstände in Projekten des Deutschen Entwicklungsdienstes verwendet worden sind, können vom Deutschen Entwicklungsdienst der Regierung des Entwicklungslandes oder einer im Entwicklungsland ansässigen gemeinnützigen Organisation überlassen werden.
Erläuterungen
Titel 89640 PDF-Druckversion    
         
Symbol eines Pfeils nach obenSeitenanfang