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Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2008
1 000 €
Soll
2007
1 000 €
Ist
2006
1 000 €

Titelgruppe 20

Tgr. 20 Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (212 714)
Titel 20 PDF-Druckversion    
         
681 20 
-141
Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung 122 330
Haushaltsvermerk
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen
Titel 68120 PDF-Druckversion    
         
681 21 
-151
Internationaler Austausch und Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung 5 200

Verpflichtungsermächtigung

9 500 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

3 500 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

3 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

2 000 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu

1 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 3004 Tit. 687 02.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
3. Einnahmen aus der Beteiligung anderer Staaten an den Verwaltungskosten für die Durchführung der Austauschmaßnahmen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68121 PDF-Druckversion    
         
685 20 
-151
Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung 56 184

Verpflichtungsermächtigung

34 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

8 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

6 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

10 000 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu

10 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 4 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 02.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
3. Einnahmen von der EU für Zwecke der deutschen Ratspräsidentschaft fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68520 PDF-Druckversion    
         
893 20 
-153
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten 29 000

Verpflichtungsermächtigung

32 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

8 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

8 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

8 000 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu

8 000 T€
Haushaltsvermerk
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen
Titel 89320 PDF-Druckversion    
         
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