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Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2008
1 000 €
Soll
2007
1 000 €
Ist
2006
1 000 €

Titelgruppe 40

Tgr. 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf (122 041)
Titel 40 PDF-Druckversion    
         
661 40 
-142
Bildungskredit (Erstattung von Kreditausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau) 10 990

Verpflichtungsermächtigung

25 600 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

5 800 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu

10 000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu

9 800 T€
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 685 40, 685 41, 685 42 und 685 43.
2. Einnahmen aus vom Bundesverwaltungsamt übernommenen Darlehens-Einzugsverfahren fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 66140 PDF-Druckversion    
         
685 40 
-175
Arbeiten und Kompetenzentwicklung, Innovative Dienstleistungen 37 600

Verpflichtungsermächtigung

54 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

15 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

15 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

14 000 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu

10 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 661 40.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen
Titel 68540 PDF-Druckversion    
         
685 41 
-151
Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens 26 299

Verpflichtungsermächtigung

50 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

15 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

15 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

12 000 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu

8 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 661 40.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
3. Einnahmen von der EU für Zwecke der deutschen Ratspräsidentschaft fließen den Ausgaben zu.
4. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich.
Erläuterungen
Titel 68541 PDF-Druckversion    
         
685 42 
-151
Weiterbildung und Lebenslanges Lernen 35 402

Verpflichtungsermächtigung

52 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

15 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

15 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

12 000 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu

10 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 661 40.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen
Titel 68542 PDF-Druckversion    
         
685 43 
-139
Neue Medien in der Bildung 11 750

Verpflichtungsermächtigung

20 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2009 bis zu

6 000 T€

im Haushaltsjahr 2010 bis zu

6 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu

4 000 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu

4 000 T€
Haushaltsvermerk
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 661 40.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
3. Einnahmen von der EU für Zwecke der deutschen Ratspräsidentschaft fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen
Titel 68543 PDF-Druckversion    
         
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