Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 06 Kapitel 02
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Einnahmen

Steuern und steuerähnliche Abgaben

099 01-018 Zuführungen zur Versorgungsrücklage aus dem Bundeshaushalt

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen  nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 919 01 und 919 04. Die Ausgaben umfassen auch die Stückzinsen.


Erläuterungen


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- - 119 594
099 02-018 Sonstige Zuführungen zur Versorgungsrücklage

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen  nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 636 03, 919 03 und 919 05. Die Ausgaben umfassen auch die Stückzinsen.


Erläuterungen


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- - 155 185

Übrige Einnahmen

151 04-018 Erträge aus der Anlage der Zuführungen aus dem Bundeshaushalt sowie der sonstigen Zuführungen

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen  nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 636 03, 919 01, 919 03 und 919 06.


Erläuterungen


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- - 75 219
359 01-018 Entnahme aus Kassenrücklage nicht angelegter Zuführungen aus dem Bundeshaushalt

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen  nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 919 01 und 919 04.


Erläuterungen


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- - -
359 03-018 Entnahme aus Kassenrücklage nicht angelegter sonstiger Zuführungen

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen  nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 636 03, 919 03 und 919 05.


Erläuterungen


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- - -
359 04-018 Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel aus dem Bundeshaushalt

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen  nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 919 01 und 919 04.


Erläuterungen


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- - -
359 05-018 Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel aus sonstigen Zuführungen

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen  nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 636 03, 919 03 und 919 05.


Erläuterungen


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- - -

Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

631 01-018 Entnahme von Mitteln aus der Versorgungsrücklage für den Bundeshaushalt

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Sperre darf erst mit Inkrafttreten des gem. § 7 VersRücklG zur Regelung der Entnahme aus dem Sondervermögen zu erlassenden Gesetzes aufgehoben werden. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 099 01, 151 04, 359 01 und 359 04.


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636 03-018 Entnahme von Mitteln aus der Versorgungsrücklage für Sonstige

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Sperre darf erst mit Inkrafttreten des gem. § 7 VersRücklG zur Regelung der Entnahme aus dem Sondervermögen zu erlassenden Gesetzes aufgehoben werden. Für die Entnahme der Mittel durch die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger sind die Besonderheiten des § 7 S. 3 VersRücklG zu beachten. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 099 02, 151 04, 359 03 und 359 05.


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Besondere Finanzierungsausgaben

919 01-018 Zuführung an Kassenrücklage nicht angelegter Zuführungen aus dem Bundeshaushalt

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 099 01, 151 04, 359 01 und 359 04.


Erläuterungen


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919 03-018 Zuführung an Kassenrücklagen nicht angelegter sonstiger Zuführungen

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 099 02, 151 04, 359 03 und 359 05.


Erläuterungen


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919 04-018 Ausgaben zur Anlage der Zuführungen einschließlich der Erträge aus dem Bundeshaushalt durch die Bundesbank

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 099 01, 359 01 und 359 04.


Erläuterungen


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- - 119 594
919 05-018 Ausgaben zur Anlage der sonstigen Zuführungen einschließlich der Erträge durch die Bundesbank

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 099 02, 359 03 und 359 05.


Erläuterungen


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- - 155 185
919 06-018 Ausgaben zur Anlage der Erträge aus Zuführungen aus dem Bundeshaushalt und sonstigen Zuführungen durch die Bundesbank

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 151 04.


Erläuterungen


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- - 75 219

Abschluss der Anlage

Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben - -
Verwaltungseinnahmen
Übrige Einnahmen - -


Gesamteinnahmen - -
Ausgaben
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Schuldendienst
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) - -
Ausgaben für Investitionen
Besondere Finanzierungsausgaben - -


Gesamtausgaben - -
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