Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 06 Kapitel 02
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Einnahmen

Übrige Einnahmen

151 01-018 Erträge aus der Anlage der Zuweisungen zum Versorgungsfonds

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen  nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 636 01 und 919 03.


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231 01-018 Zuweisungen zum Versorgungsfonds aus dem Bundeshaushalt

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen  nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01 und 919 01.


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- - 3 061
231 02-018 Sonstige Zuweisungen zum Versorgungsfonds

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen  nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 636 01 und 919 02.


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- - 75
359 01-018 Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen  nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 636 01, 919 01 und 919 02.


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Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

631 01-018 Entnahme von Mitteln aus dem Versorgungsfonds für den Bundeshaushalt

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Sperre darf erst mit Inkrafttreten der gemäß § 17 VersRücklG zur Regelung der Erstattung aus dem Sondervermögen zu erlassenden Rechtsverordnung aufgehoben werden. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 151 01, 231 01 und 359 01.Die Ausgaben umfassen auch Stückzinsen und Entgelte.


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636 01-018 Entnahme von Mitteln aus dem Versorgungsfonds für Sonstige

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Sperre darf erst mit Inkrafttreten der gemäß § 17 VersRücklG zur Regelung der Erstattung aus dem Sondervermögen zu erlassenden Rechtsverordnung aufgehoben werden. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 151 01, 231 02 und 359 01.Die Ausgaben umfassen auch Stückzinsen und Entgelte.


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Besondere Finanzierungsausgaben

919 01-018 Ausgaben zur Anlage der Zuweisungen einschließlich der Erträge aus dem Bundeshaushalt durch die Bundesbank

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 231 01 und 359 01.Die Ausgaben umfassen auch Stückzinsen und Entgelte.


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- - 3 061
919 02-018 Ausgaben zur Anlage der sonstigen Zuweisungen einschließlich der Erträge durch die Bundesbank

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 231 02 und 359 01.Die Ausgaben umfassen auch Stückzinsen und Entgelte.


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- - 75
919 03-018 Ausgaben zur Anlage der Erträge aus Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt und sonstigen Zuführungen durch die Bundesbank

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 151 01.


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Abschluss der Anlage

Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben
Verwaltungseinnahmen
Übrige Einnahmen - -


Gesamteinnahmen - -
Ausgaben
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Schuldendienst
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) - -
Ausgaben für Investitionen
Besondere Finanzierungsausgaben - -


Gesamtausgaben - -
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