Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 06 Kapitel 08 Übrige Einnahmen
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Übrige Einnahmen

272 02-014 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu den Kosten statistischer Erhebungen

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4, Hgr. 5 und Hgr. 8.Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen.


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381 01 -990 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen aus allgemeinen Aufträgen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen  Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01.Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen  Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4, Hgr. 5 und Hgr. 8.Nach § 61 Abs. 1 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Aufträge von Bundesbehörden bis zur Höhe von 1 T€ unentgeltlich übernommen werden dürfen.


Erläuterungen


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