| Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2009 1 000 € | Soll 2008 1 000 € | Ist 2007 1 000 € |
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Sächliche Verwaltungsausgaben |
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| 541 01-049 | Zuschuss an das Bundesamt für Verfassungsschutz
HaushaltsvermerkDie Ausgaben, soweit sie im Wirtschaftsplan als übertragbar bezeichnet sind, sind übertragbar.Die Mittel werden nach einem gem. § 10 a Abs. 2 BHO gebilligten Wirtschaftsplan bewirtschaftet, dessen Einzelansätze, Planstellen und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich sind. PDF Download
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182 914 | 163 211 | 144 401 |
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