Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 06 Kapitel 10 Sächliche Verwaltungsausgaben
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Sächliche Verwaltungsausgaben

 511 01-042 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

Erläuterungen


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5 435 4 878 5 853
 514 01-042 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

Erläuterungen


Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
5 746 5 234 5 935
 517 01-042 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 124 01.


Erläuterungen


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7 880 8 180 8 647
 518 01-042 Mieten und Pachten

Haushaltsvermerk

Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Unterkünfte in angemieteten Gebäuden gegen angemessenes Entgelt oder unentgeltlich bereitgestellt werden können, wenn dadurch Trennungsgeld eingespart wird.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     6 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 1 500 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 1 500 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu 1 500 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu 1 500 T€

5 688 6 311 7 420
 519 01-042 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
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1 478 1 458 4 538
 525 01-042 Aus- und Fortbildung
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1 302 1 282 1 700
 526 01-042 Gerichts- und ähnliche Kosten
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44 44 25
 526 02-042 Sachverständige

Erläuterungen


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848 848 2 214
 527 01-042 Dienstreisen
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7 822 7 662 11 245
 532 02-042 Besondere Fahndungskosten, Kosten für Fahndungshilfsmittel und kriminalpolizeiliche Fachtagungen

Haushaltsvermerk

Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass die Fahndungshilfsmittel an in- und ausländische Polizei-, Justiz- und sonstige interessierte Dienststellen unentgeltlich abgegeben werden.


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815 775 1 442
532 10-042 Förderung innenpolitischer Maßnahmen aus Zuschüssen der EU

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.


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- - 1 636
 539 99-042 Vermischte Verwaltungsausgaben

Erläuterungen


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310 310 566
 543 01-042 Veröffentlichung und Dokumentation

Haushaltsvermerk

Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an Verwaltungs-, Polizei- und sonstige Dienststellen zu Austauschzwecken sowie zur Förderung des fachlichen Gedankenaustausches unentgeltlich abgegeben werden.


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188 188 302
 544 01-042 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
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1 449 3 101 1 024
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