| Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2009 1 000 € | Soll 2008 1 000 € | Ist 2007 1 000 € |
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Titelgruppe 01 |
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| Tgr. 01 | Fortbildung des öffentlichen Dienstes
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(3 660) | (3 021) | |
| F 453 11-012 | Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
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34 | 34 | - |
| F 525 11-012 | Aus- und Fortbildung
HaushaltsvermerkMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- und Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmer zu Schulungszwecken unentgeltlich abgegeben wird.Die gastweise Teilnahme von Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung, der Vollzugsbeamten der Bundespolizei sowie von Bediensteten von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung ist zugelassen.Bei Lehrgängen für den Aufstieg in den höheren Dienst nach §§ 33, 33a BLV ist die Teilnahme von Bediensteten der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundesbahn und der Bundespost zugelassen. Erläuterungen PDF Download
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1 829 | 1 689 | 1 530 |
| F 527 11-012 | Dienstreisen
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1 676 | 1 253 | 1 416 |
| F 543 11-012 | Veröffentlichung und Dokumentation
HaushaltsvermerkNach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an öffentliche Dienststellen, Institute, Bundestagsabgeordnete, wissenschaftliche Anstalten und Vereine, zu Austauschzwecken und in Einzelfällen auch an andere Stellen und Persönlichkeiten gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden. PDF Download
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60 | 30 | 19 |
| F 545 11-012 | Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
HaushaltsvermerkMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 129 01.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. PDF Download
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61 | 15 | 6 |
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