Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 06 Kapitel 11 Titelgruppe 01
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Fortbildung des öffentlichen Dienstes
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(3 660) (3 021)
 453 11-012 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
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34 34 -
 525 11-012 Aus- und Fortbildung

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- und Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmer zu Schulungszwecken unentgeltlich abgegeben wird.Die gastweise Teilnahme von Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung, der Vollzugsbeamten der Bundespolizei sowie von Bediensteten von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung ist zugelassen.Bei Lehrgängen für den Aufstieg in den höheren Dienst nach §§ 33, 33a BLV ist die Teilnahme von Bediensteten der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundesbahn und der Bundespost zugelassen.


Erläuterungen


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1 829 1 689 1 530
 527 11-012 Dienstreisen

Erläuterungen


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1 676 1 253 1 416
 543 11-012 Veröffentlichung und Dokumentation

Haushaltsvermerk

Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an öffentliche Dienststellen, Institute, Bundestagsabgeordnete, wissenschaftliche Anstalten und Vereine, zu Austauschzwecken und in Einzelfällen auch an andere Stellen und Persönlichkeiten gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden.


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60 30 19
 545 11-012 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 129 01.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.


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61 15 6
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