Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 06 Kapitel 15 Übrige Einnahmen
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Übrige Einnahmen

381 01 -990 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4, Hgr. 5 und Hgr. 8.


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