Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 06 Kapitel 17 Übrige Einnahmen
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Übrige Einnahmen

381 01 -990 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der  Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01.Nach § 61 Abs. 1 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Aufträge von Bundesbehörden bis zur Höhe von 1 T€ unentgeltlich übernommen werden.


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