| Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2009 1 000 € | Soll 2008 1 000 € | Ist 2007 1 000 € |
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Übrige Einnahmen |
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| 381 01 -990 | Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen
HaushaltsvermerkMehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01.Nach § 61 Abs. 1 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Aufträge von Bundesbehörden bis zur Höhe von 1 T€ unentgeltlich übernommen werden. PDF Download
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