Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 06 Kapitel 33 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 03-219 Erstattungen von Verwaltungsausgaben an die Länder
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 634 03-219 Zuweisungen an den Versorgungsfonds
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- - 12
684 01-219 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche, soziale und ähnliche Einrichtungen aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.


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- - 7 594
684 02-219 Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind übertragbar.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 06.Einnahmen aus Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.


Erläuterungen


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174 077 154 802 126 710
684 03-219 Förderung der Migrationserstberatung für Zuwanderer

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 04.


Erläuterungen


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25 777 25 777 26 567
684 04-219 Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Integration von Zuwanderern

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 03.


Erläuterungen


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20 895 18 895 18 550
684 05 -219 Internationale Projektarbeit
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Verpflichtungsermächtigung     400 T€

fällig im Haushaltsjahr 2010.

1 000
684 06-219 Förderung berufsbezogener Sprachkurse für Personen mit Migrationshintergrund aus dem Europäischen Sozialfonds

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.


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684 07-219 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche, soziale und ähnliche Einrichtungen aus dem Europäischen Integrationsfonds

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.


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684 08 -219 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche, soziale und ähnliche Einrichtungen aus dem Europäischen Rückkehrfonds

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.


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685 09-219 Zuschuss für Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Ausreise mittelloser Ausländer

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind übertragbar.Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 10.


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2 261 1 424 2 475
685 10-219 Förderung der Reintegration mittelloser Ausländer unter besonderer Berücksichtigung von Erkenntnissen über Fluchtursachen

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind übertragbar.Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 09.


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2 578 2 578 2 440
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