Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 06 Kapitel 35 Sächliche Verwaltungsausgaben
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Sächliche Verwaltungsausgaben

 511 01-151 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

Erläuterungen


Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
191 201 217
 514 01-151 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

Erläuterungen


Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
23 28 18
 517 01-151 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

Erläuterungen


Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
260 265 319
 518 01-151 Mieten und Pachten

Erläuterungen


Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
20 520 518
518 02 -151 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion

Verpflichtungsermächtigung     2 774 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 832 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 832 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu 832 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu 278 T€

719
 519 01-151 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
5 25 114
 525 01-151 Aus- und Fortbildung
Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
25 25 33
 526 03-151 Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

Erläuterungen


Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
6 8 3
 527 01-151 Dienstreisen
Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
252 255 390
 531 01-151 Werbung

Haushaltsvermerk

Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.


Erläuterungen


Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
28 28 62
 532 02-151 Politische Bildungsarbeit

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 01.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.Beiträge von Tagungsteilnehmern und Publikationsbestellern sowie Erstattungen und Beiträge Dritter fließen den Ausgaben zu.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen im Rahmen der Sacharbeit der Bundeszentrale an Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden.Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO gewährt werden.


Erläuterungen


Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
19 723 19 223 15 259
 539 99-151 Vermischte Verwaltungsausgaben
Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
10 10 33
Symbol eines Pfeils nach oben Seitenanfang

© 2009 Bundesministerium der Finanzen | Impressum | Datenschutz