Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 06 Kapitel 35 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

 634 03-151 Zuweisungen an den Versorgungsfonds
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 684 02-151 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen, auch öffentliche Einrichtungen

Haushaltsvermerk

Beiträge von Tagungsteilnehmern fließen den Ausgaben zu.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.Die Ausgaben sind in Höhe von mindestens 1 534 T€ für die Bildungsarbeit in den neuen Bundesländern bestimmt.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     800 T€

fällig im Haushaltsjahr 2010.

6 806 6 806 8 143
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