| Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2009 1 000 € | Soll 2008 1 000 € | Ist 2007 1 000 € |
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Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) |
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| F 634 03-151 | Zuweisungen an den Versorgungsfonds
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| F 684 02-151 | Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen, auch öffentliche Einrichtungen
HaushaltsvermerkBeiträge von Tagungsteilnehmern fließen den Ausgaben zu.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.Die Ausgaben sind in Höhe von mindestens 1 534 T€ für die Bildungsarbeit in den neuen Bundesländern bestimmt. Erläuterungen PDF Download
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Verpflichtungsermächtigung 800 T€fällig im Haushaltsjahr 2010. |
6 806 | 6 806 | 8 143 |
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