Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 09 Kapitel 02 Titelgruppe 08
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Titelgruppe 08

Tgr. 08 Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaft
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(198 906) (183 135)
532 80-642 Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen auf Internationalen Leitmessen in Deutschland
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Verpflichtungsermächtigung     1 500 T€

fällig im Haushaltsjahr 2010.

3 000 2 500 785
532 81-642 Kosten der Beteiligung des Bundes an Auslands-Messen und -Ausstellungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind in Höhe von 3 000 T€ übertragbar.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände nach Beendigung der Messe oder Ausstellung unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt an das Gastland und öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen im Gastland abgegeben werden, soweit dies unter Berücksichtigung von Transportkosten und einer möglichen Wiederverwendung am wirtschaftlichsten ist.
Soweit der volle Wert eines Gegenstandes im Einzelfall den Betrag von 50 T€ übersteigt, bedarf es der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.


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38 000 37 000 35 935
532 82-642 Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind übertragbar.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände nach Beendigung der Ausstellung unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt an das Gastland und öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen im Gastland abgegeben werden, soweit dies unter Berücksichtigung von Transportkosten und einer möglichen Wiederverwendung am wirtschaftlichsten ist.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     13 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 500 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 4 000 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu 8 000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu 500 T€

13 000 9 000 4 160
683 83-642 Vorbereitende Maßnahmen für Auslandsprojekte

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind übertragbar.Einnahmen aus Rückzahlungen von Projekten fließen den Ausgaben zu.


Erläuterungen


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1 000 1 000 899
687 04-029 Maßnahmen im Zusammenhang mit Twinning-Projekten der EU und für Beratungshilfe für das Ausland

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 09.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     900 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 300 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 300 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu 300 T€

1 200 1 200 1 234
687 80-642 Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland einschließlich Standortmarketing

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind übertragbar. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0904 Tgr. 02.Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich abgegeben werden.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     2 686 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 1 762 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 422 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu 502 T€

60 830 49 766 37 559
687 81-680 Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland

Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     510 T€

in künftigen Haushaltsjahren.

23 344 21 452 21 160
687 83-680 Projektbezogene Beiträge an internationale Organisationen

Haushaltsvermerk

Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 500 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Tgr. 08. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.


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- - 500
687 84-629 Beitrag zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind übertragbar.Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.


Erläuterungen


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1 500 - 1 933
687 85-029 Wirtschaftspolitische Beratungsmaßnahmen in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den Staaten Mittel- und Osteuropas

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind in Höhe von 1 000 T€ übertragbar.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Tgr. 08.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Zusammenhang mit Beratungsmaßnahmen Fachveröffentlichungen sowie andere beratungsergänzende Materialien an Dritte unentgeltlich abgegeben werden.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     1 000 T€

fällig im Haushaltsjahr 2010.

9 500 9 000 6 000
687 87-029 Deutscher Beitrag für die Unterstützung Russlands bei Abrüstungsprojekten

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind übertragbar.Einsparungen dienen bis zur Höhe von 150 T€ zur Deckung von Ausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0907 Tit. 427 09 und 527 01.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Zusammenhang mit dem Projekt Informationsmaterial, Fachveröffentlichungen sowie andere beratungsergänzende Materialien, technische Unterlagen, Pläne usw. unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.


Erläuterungen


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30 000 45 000 50 798
687 88-022 Beitrag zur Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD Part-II-Aktivitäten)

Erläuterungen


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4 032 3 957 -
896 80-680 Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Errichtung einer Stadtbahn in Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam

Erläuterungen


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13 500 - -
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