Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 09 Kapitel 04 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

 634 03-610 Zuweisungen an den Versorgungsfonds
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180 - 22
671 01-680 Ausgaben anlässlich von Inspektionen und Untersuchungen aufgrund des Chemiewaffenübereinkommens

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 266 01.


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100 100 100
683 01-680 Entschädigungsleistungen im Rahmen von Ausfuhrgenehmigungsverfahren

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09.Nach § 61 Abs. 1 Satz 1 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände, die dem Bund überlassen werden, unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.Nach § 63 Abs. 3 Satz 1 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände, die dem Bund überlassen werden, unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.Ausgaben dürfen nur mit Zustimmung des Bundessicherheitsrates oder zur Erfüllung von Ansprüchen nach § 48 Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz geleistet werden.


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