Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 10 Kapitel 02 Übrige Einnahmen
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Übrige Einnahmen

152 01-521 Zinsen aus Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung
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75 75 71
162 01-529 Zinsen von Mitteln, die von der Postbank verwaltet werden

Erläuterungen


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35 40 48
162 03-529 Zinsen aus Darlehen für besondere agrarstrukturelle Maßnahmen
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470 720 467
162 04-549 Zinsen aus verschiedenen Darlehen
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- - -
162 07-542 Zinsen aus Darlehen für die Kutterfischerei
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90 90 112
162 10-529 Zinsen aus Darlehen für die Förderung der Wiedereinrichtung und Modernisierung bäuerlicher Familienbetriebe in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
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110 110 117
172 01-521 Tilgung von Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung
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500 500 -106
182 01-529 Tilgung von Mitteln, die von der Postbank verwaltet werden

Erläuterungen


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130 150 169
182 03-529 Tilgung von Darlehen für besondere agrarstrukturelle Maßnahmen

Haushaltsvermerk

Aus den Einnahmen dürfen die für die Verwaltung durch Banken nach den bis 1972 geltenden einschlägigen Richtlinien bzw. Erlassen zu zahlenden Verwaltungskosten einschließlich Umsatzsteuer geleistet werden.


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15 500 17 900 20 027
182 04-549 Tilgung von verschiedenen Darlehen
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- 1 -
182 07-542 Tilgung von Darlehen für die Kutterfischerei
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1 100 1 100 1 381
182 10-529 Tilgung von Darlehen für die Förderung der Wiedereinrichtung und Modernisierung bäuerlicher Familienbetriebe in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
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760 780 923
381 07-990 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 10.


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382 07-990 Einnahmen aus der Abgabe der Mühlen gemäß § 12 des Mühlenstrukturgesetzes

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 982 07.Erstattungen sind von den Einnahmen abzusetzen.


Erläuterungen


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