Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 15 Kapitel 02 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 01 -290 Bundesanteil zur Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern der ehemaligen DDR
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1 900 1 900 1 843
632 02-314 Zuschuss zu den Kosten für Erhebungen auf dem Gebiet der Krebskrankheiten und anderer nicht übertragbarer Krankheiten

Haushaltsvermerk

Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.


Erläuterungen


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1 217 1 217 1 056
636 02-224 Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Aussiedler

Haushaltsvermerk

Einnahmen aus Rückerstattungen der Krankenkassen fließen den Ausgaben zu.


Erläuterungen


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1 300 1 600 -2 014
636 05-232 Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz

Haushaltsvermerk

Einnahmen aus Rückerstattungen der Krankenkassen fließen den Ausgaben zu.


Erläuterungen


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4 000 4 000 3 996
636 06 -224 Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben (Gesundheitsfonds)

Erläuterungen


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4 000 000 2 500 000 2 500 000
684 03-314 Zuschüsse zur Förderung von Modellen zur Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker

Haushaltsvermerk

Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der Modellvorhaben erarbeitete Materialien der interessierten Fachöffentlichkeit unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.


Erläuterungen


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600 600 531
684 04-314 Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen

Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     470 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 235 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 235 T€

875 875 1 085
684 06-314 Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens

Haushaltsvermerk

Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze und der Verpflichtungsermächtigung der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     1 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 500 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 300 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu 200 T€

3 853 3 812 547
684 07-314 Aktionsplan "Gesundheitliche Prävention durch ausreichende Bewegung und ausgewogene Ernährung"

Haushaltsvermerk

Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     1 500 T€

fällig im Haushaltsjahr 2010.

5 000 5 000 -
685 04-172 Zuschuss an die Stiftung Chemotherapeutisches Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus, Frankfurt - Betrieb -

Haushaltsvermerk

Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.


Erläuterungen


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1 910 1 910 1 410
686 02-314 Zuschüsse zu Forschungsvorhaben zur Erkennung und Bekämpfung neuer Infektionskrankheiten

Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     700 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 300 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 300 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu 100 T€

1 151 3 451 3 983
686 05 -314 Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit

Haushaltsvermerk

Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     800 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 500 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 300 T€

1 200
686 07 -314 Förderung der Kindergesundheit

Haushaltsvermerk

Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     900 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 450 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 350 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu 100 T€

900
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