| Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2009 1 000 € | Soll 2008 1 000 € | Ist 2007 1 000 € |
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Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) |
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| 632 01 -290 | Bundesanteil zur Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern der ehemaligen DDR
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1 900 | 1 900 | 1 843 |
| 632 02-314 | Zuschuss zu den Kosten für Erhebungen auf dem Gebiet der Krebskrankheiten und anderer nicht übertragbarer Krankheiten
HaushaltsvermerkNach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen PDF Download
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1 217 | 1 217 | 1 056 |
| 636 02-224 | Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Aussiedler
HaushaltsvermerkEinnahmen aus Rückerstattungen der Krankenkassen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen PDF Download
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1 300 | 1 600 | -2 014 |
| 636 05-232 | Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz
HaushaltsvermerkEinnahmen aus Rückerstattungen der Krankenkassen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen PDF Download
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4 000 | 4 000 | 3 996 |
| 636 06 -224 | Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben (Gesundheitsfonds)
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4 000 000 | 2 500 000 | 2 500 000 |
| 684 03-314 | Zuschüsse zur Förderung von Modellen zur Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker
HaushaltsvermerkNach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der Modellvorhaben erarbeitete Materialien der interessierten Fachöffentlichkeit unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen PDF Download
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600 | 600 | 531 |
| 684 04-314 | Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen
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Verpflichtungsermächtigung 470 T€davon fällig: im Haushaltsjahr 2010 bis zu 235 T€ im Haushaltsjahr 2011 bis zu 235 T€ |
875 | 875 | 1 085 |
| 684 06-314 | Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens
HaushaltsvermerkDie Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze und der Verpflichtungsermächtigung der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen PDF Download
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Verpflichtungsermächtigung 1 000 T€davon fällig: im Haushaltsjahr 2010 bis zu 500 T€ im Haushaltsjahr 2011 bis zu 300 T€ im Haushaltsjahr 2012 bis zu 200 T€ |
3 853 | 3 812 | 547 |
| 684 07-314 | Aktionsplan "Gesundheitliche Prävention durch ausreichende Bewegung und ausgewogene Ernährung"
HaushaltsvermerkNach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen PDF Download
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Verpflichtungsermächtigung 1 500 T€fällig im Haushaltsjahr 2010. |
5 000 | 5 000 | - |
| 685 04-172 | Zuschuss an die Stiftung Chemotherapeutisches Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus, Frankfurt - Betrieb -
HaushaltsvermerkDie Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen PDF Download
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1 910 | 1 910 | 1 410 |
| 686 02-314 | Zuschüsse zu Forschungsvorhaben zur Erkennung und Bekämpfung neuer Infektionskrankheiten
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Verpflichtungsermächtigung 700 T€davon fällig: im Haushaltsjahr 2010 bis zu 300 T€ im Haushaltsjahr 2011 bis zu 300 T€ im Haushaltsjahr 2012 bis zu 100 T€ |
1 151 | 3 451 | 3 983 |
| 686 05 -314 | Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
HaushaltsvermerkNach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen PDF Download
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Verpflichtungsermächtigung 800 T€davon fällig: im Haushaltsjahr 2010 bis zu 500 T€ im Haushaltsjahr 2011 bis zu 300 T€ |
1 200 | ||
| 686 07 -314 | Förderung der Kindergesundheit
HaushaltsvermerkNach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen PDF Download
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Verpflichtungsermächtigung 900 T€davon fällig: im Haushaltsjahr 2010 bis zu 450 T€ im Haushaltsjahr 2011 bis zu 350 T€ im Haushaltsjahr 2012 bis zu 100 T€ |
900 | ||
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