Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 17 Kapitel 02 Titelgruppe 07
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Titelgruppe 07

Tgr. 07 Stärkung der Zivilgesellschaft
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(34 235) (32 460)
684 71-290 Freiwilligendienste

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben zu Nr. 1 bis 3 der Erläuterungen sind übertragbar.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 684 11. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 500 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 684 72.Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, das Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     19 000 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 17 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 1 000 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu 1 000 T€

19 225 19 225 -
684 72-290 Förderung zentraler Maßnahmen und Organisationen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 500 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 684 71.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     1 935 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 1 280 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 655 T€

2 260 1 235 -
684 73-290 Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02. 
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     16 500 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 8 000 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 8 000 T€

im Haushaltsjahr 2012 bis zu 500 T€

12 750 12 000 -
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