Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 17 Kapitel 02 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 01-249 Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind übertragbar.


Erläuterungen


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32 000 32 000 36 533
684 04-236 Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände für die Durchführung zentraler und internationaler Aufgaben einschließlich bundeszentraler Fortbildung

Haushaltsvermerk

Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.


Erläuterungen


Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
18 800 18 800 18 800
684 05-236 Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern

Erläuterungen


Vorbemerkung  PDF Download : Druckversion
2 300 2 300 2 249
684 06-236 Unterstützung der Aktivitäten des EURES-Netzwerkes

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.


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- - 50
684 07-236 Zuschüsse an zentrale Organisationen und für zentrale Maßnahmen im Bereich der Wohlfahrtspflege

Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 02 und Kap. 1702 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze und der Verpflichtungsermächtigung der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.


Erläuterungen


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Verpflichtungsermächtigung     150 T€

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2010 bis zu 100 T€

im Haushaltsjahr 2011 bis zu 50 T€

6 885 6 647 6 392
685 02-235 Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen

Erläuterungen


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31 026 15 814 14 553
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