Navigationsleiste Bundeshaushalt 2009 Einzelpläne Einzelplan 17 Kapitel 02 Übrige Einnahmen
Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2009 1 000 € Soll 2008 1 000 € Ist 2007 1 000 €

Übrige Einnahmen

152 01-290 Zinsen aus Darlehen zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendherbergen und Familienferienstätten

Erläuterungen


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18 18 21
162 04-290 Zinsen aus Darlehen zur Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die ältere Generation
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2 2 2
172 01-290 Tilgung von Darlehen zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendherbergen und Familienferienstätten

Erläuterungen


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74 74 86
182 03-290 Tilgung von Darlehen zur Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die ältere Generation und sonstigen Darlehen
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8 8 8
232 01-246 Rückerstattungen von Zuwendungen im Rahmen der Förderung nach den Richtlinien zum "Garantiefonds-Hochschulbereich"

Erläuterungen


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350 600 404
234 01 -274 Einnahmen aus Abführungen des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau"

Erläuterungen


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-
272 01-236 Einnahmen von der Europäischen Union für die Unterstützung der Aktivitäten des EURES-Netzwerkes

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU  zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben  bei folgendem Titel: 684 06.


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- - 63
272 02-236 Einnahmen aus sonstigen Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 684 07, 684 11, 684 14 und 684 21.


Erläuterungen


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- - 1 526
342 01-236 Erstattungen der Bank für Sozialwirtschaft aus dem Revolvingfonds zur Deckung von Bürgschaften

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen aufgrund verbindlicher Vereinbarung mit der Bürgschaftsbank für Sozialwirtschaft, Köln sind zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem  Titel: 870 61.


Erläuterungen


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381 07-990 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben

Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 17.


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