Glossar

Finanzielle Vorausschau

Begriffsbestimmung

Die Finanzielle Vorausschau bildet den Rahmen für die Ausgaben der Gemeinschaft über mehrere Jahre hinweg. Sie ist in einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission festgeschrieben. In ihr sind die Ausgabenobergrenzen und die Struktur der voraussichtlichen Ausgaben festgelegt. Sie wird jährlich von der Kommission an die Preisentwicklung und die Entwicklung des BNE der Gemeinschaft angepasst. Die Finanzielle Vorausschau ist kein Mehrjahreshaushalt: jedes Jahr findet das so genannte Haushaltsverfahren statt, in dem die für das nächste Haushaltsjahr verfügbaren Mittel auf die einzelnen Haushaltslinien aufgeteilt, d.h. die bei den einzelnen Posten zu veranschlagenden Ausgaben festgelegt werden.

Allgemein

Parlament, Rat und Kommission haben bislang vier Interinstitutionelle Vereinbarungen mit einer Finanziellen Vorausschau jeweils in den Jahren 1988, 1992, 1999 und 2006 getroffen:

  • 1988 für den Zeitraum 1988-1992 (Delors-I-Paket);
  • 1992 für den Zeitraum 1993-1999 (Delors-II-Paket);
  • 1999 für den Zeitraum 2000-2006;
  • 2006 für den Zeitraum 2007-2013.

Erstmals soll nunmehr das System der Finanziellen Vorausschau im EG-Vertrag festgeschrieben werden: Der Reformvertrag, der derzeit von einer Regierungskonferenz erarbeitet wird und anschließend von den Mitgliedstaaten zu ratifizieren ist, sieht vor, dass der Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig einen "mehrjährigen Finanzrahmen" verabschiedet.

Mit dem mehrjährigen Finanzrahmen soll sichergestellt werden, dass die EU-Ausgaben innerhalb der Grenzen der EU-Eigenmittel eine geordnete Entwicklung nehmen. Er schreibt für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren die jährlichen Ausgabenobergrenzen in den großen Tätigkeitsbereichen der Union fest.

Verweis

Informationen der EU zum Thema "Finanzielle Vorausschau" [Extern]

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