Glossar

Rat der Europäischen Union

Begriffsbestimmung

Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU. Er ist auch verantwortlich für die Tätigkeiten der EU im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und den Bereichen Justiz und Inneres. Der Rat ist ein einheitliches Gremium. Aus arbeitsorganisatorischen Gründen tagt er je nach behandeltem Sachgebiet in unterschiedlichen Formationen, in denen die für das betreffende Sachgebiet zuständigen Fachminister der Mitgliedstaaten und Mitglieder der Europäischen Kommission zusammenkommen.

Ratsformationen

Die Minister der Mitgliedstaaten tagen im Rahmen des Rates der Europäischen Union. Entsprechend der jeweiligen Politikbereiche ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten.

Folgende Ratsformationen gibt es:

  • Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
  • Wirtschaft und Finanzen
  • Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (JI)
  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Verkehr, Telekommunikation und Energie
  • Landwirtschaft und Fischerei
  • Umwelt
  • Bildung, Jugend und Kultur

Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen.

Funktion

Der Rat hat eine Entscheidungs- und Koordinierungsfunktion.

  • Er hat gesetzgebende Gewalt und entscheidet im Allgemeinen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament
  • Er gewährleistet die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten
  • Er legt die Grundsätze der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach Vorgaben des Europäischen Rates fest und setzt diese um
  • Er schließt im Namen der Gemeinschaft und der Union internationale Abkommen zwischen der EU und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ab
  • Er koordiniert die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und trifft Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
  • Er bildet gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die Haushaltsbehörde, die den Haushaltsplan der Gemeinschaft feststellt

Rechtsakte des Rates

Rechtsakte des Rates können Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Gemeinsame Aktionen oder Gemeinsame Standpunkte, Empfehlungen oder Stellungnahmen sein. Der Rat kann außerdem Schlussfolgerungen, Erklärungen oder Entschließungen verabschieden.

Wenn der Rat als Gesetzgeber tätig wird, entscheidet er grundsätzlich anhand von Vorschlägen der Europäischen Kommission. Diese werden im Rat geprüft, der sie vor der Annahme verändern kann.

Das Europäische Parlament nimmt an diesem Gesetzgebungsprozess aktiv teil. In einer Vielzahl von Bereichen werden die Gesetzgebungsakte gemeinsam vom Parlament und vom Rat im so genannten Mitentscheidungsverfahren verabschiedet.

Die Zahl der Stimmen jedes Mitgliedstaates ist in den Verträgen festgelegt. Die Verträge legen außerdem fest, in welchen Fällen die einfache Mehrheit, die qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit verlangt werden.

Qualifizierte Mehrheit

Seit dem 01. Januar 2007 gilt die qualifizierte Mehrheit als erreicht, wenn die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Mehrheit der Mitgliedstaaten stimmt dem Vorschlag zu (in bestimmten Fällen eine Zweidrittelmehrheit)
  • Mindestens 255 Stimmen (d.h. 73,9 Prozent der Gesamtstimmen) werden für den Vorschlag abgegeben

Jeder Mitgliedstaat kann darüber hinaus beantragen, dass überprüft wird, ob die Ja-Stimmen mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union entsprechen. Ist dies nicht der Fall, kommt der Beschluss nicht zustande.

Stimmenanzahl je Land (ab 01.01.2007)

Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich29
Spanien, Polen27
Rumänien14
Niederlande13
Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Portugal12
Österreich, Schweden, Bulgarien10
Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland7
Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien4
Malta3
INSGESAMT345

Der Vorsitz des Rates der Europäischen Union wird turnusmäßig von den Mitgliedstaaten übernommen.

Die Mitgliedstaaten übernehmen den Vorsitz in vorher festgelegter Reihenfolge für einen Zeitraum von sechs Monaten (von Januar bis Juni und von Juli bis Dezember). Der Vorsitz des Rates spielt eine wesentliche Rolle bei der Organisation der Arbeiten der Institution, insbesondere als Impulsgeber im legislativen und politischen Entscheidungsprozess. Ihm obliegt die Einberufung, Vorbereitung und Leitung aller Sitzungen; er führt auch den Vorsitz in den zahlreichen Arbeitsgruppen und arbeitet Kompromisse aus.

Reihenfolge der wechselnden EU-Ratspräsidentschaften [Extern]

Quelle

Internetseite des Rates der Europäischen Union [Extern]

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