
Seit Gründung der EG durch die sechs Gründerstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande und Italien im Jahr 1958 hat es fünf Erweiterungsrunden gegeben. Am 1. Januar 1973 traten Großbritannien, Irland und Dänemark der Gemeinschaft bei, Griechenland am 1. Januar 1981 sowie Spanien und Portugal (sog. Süderweiterung) am 1. Januar 1986. Danach folgten am 1. Januar 1995 der Beitritt Schwedens, Finnlands (sog. Norderweiterung) und Österreichs. Zum 1. Mai 2004 fand die bisher größte Erweiterung um zehn Staaten statt (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern). Diese hat ihren Abschluss gefunden mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007. Derzeit hat die Europäische Union 27 Mitgliedstaaten [Extern].
Die Europäische Union ist nach ihrem Vertragswerk eine offene Union. Gemäß Artikel 49 des Vertrages über die Europäische Union kann jedes europäische Land den Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Über den Aufnahmeantrag muss der Rat einstimmig und mit Zustimmung des Europäischen Parlaments beschließen. Über die Modalitäten und Bedingungen des Beitritts wird ein Beitrittsvertrag abgeschlossen, der dann von allen EU-Mitgliedstaaten und dem beitretenden Land ratifiziert werden muss.
Bereits auf dem Europäischen Rat in Kopenhagen im Juni 1993 hatte die Europäische Union ihre Verhandlungsbereitschaft gegenüber den beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Ländern sowie Zypern und Malta signalisiert und durch folgende von den Beitrittsbewerbern zu erfüllende Voraussetzungen (sog. „Kopenhagener Kriterien") weiter konkretisiert:
Im Zeitraum von 1994 bis 1996 hatten alle zehn assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder (Ungarn, Polen, Tschechien, Slowakische Republik, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Bulgarien) sowie Zypern und Malta den Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. Damit wurde die jüngste Erweiterungsrunde eingeleitet. Die Türkei (TÜR) hatte bereits Im Jahre 1987 einen Beitrittsantrag gestellt, der jedoch wegen fehlender - insbesondere politischer - Beitrittsvoraussetzungen nicht weiter verfolgt wurde. Erst der Europäische Rat in Helsinki im Dezember 1999 hat auch der Türkei den „Kandidatenstatus“ eingeräumt.
Gegenwärtig stehen auf der EU-Erweiterungsagenda Kroatien (HR) und die Türkei, mit denen seit Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen geführt werden. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat bereits „Kandidatenstatus“ inne. Den anderen Westbalkan-Staaten (Albanien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro) hat die EU eine europäische Perspektive („potentielle Beitrittskandidaten“) eröffnet und vertragliche Beziehungen in Form von Assoziierungsabkommen (zum Teil noch nicht in Kraft) angebahnt.
Die derzeitige Erweiterungsstrategie auf Basis individueller Verhandlungsrahmen geht ab von Gruppenbeitritten und Automatismen. Das Verhandlungstempo bestimmt sich allein nach den individuellen Fortschritten in der Beitrittsvorbereitung; bei Übernahme des Gemeinschaftsrechts vor allem durch dessen Umsetzung und Anwendung. Gegebenenfalls müssen von den Beitrittskandidaten konkrete Vorbedingungen (Benchmarks) erfüllt werden. Die eigentlichen Beitrittsverhandlungen auf Ministerebene über das in 33 Verhandlungskapitel aufgeschlüsselte Gemeinschaftsrecht werden durch wöchentlich tagende Arbeitsgruppen des Rates vorbereitet.
Die Unterschiede zwischen der Türkei und Kroatien sind klar am Verhandlungstempo erkennbar. Wenn Kroatien das Tempo bei der Erfüllung der Verpflichtungen beibehält, könnten die technischen Verhandlungen 2009 abgeschlossen werden; ein Beitritt wäre nach Ratifizierung und Zustimmung des Europäischen Parlaments 2011 denkbar.
Im Unterschied zu den Festlegungen im Verhandlungsrahmen für Kroatien legt der Verhandlungsrahmen für die Türkei fest, dass die Beitrittsverhandlungen zwar mit dem erklärten Ziel des Beitritts geführt werden, aber der Ausgang lässt sich im Vorhinein nicht garantieren. Unabdingbar dafür ist die Gewährleistung der Aufnahmefähigkeit der EU. Das setzt u. a. voraus, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei frühestens nach Festlegung des neuen Finanzrahmens ab 2014 abgeschlossen werden können.
Alle Beitrittskandidaten werden bei ihren Beitrittsvorbereitungen über Heranführungsinstrumente, wie Beitrittspartnerschaften und europäische Partnerschaften, unterstützt. Dies schließt auch finanzielle Hilfen (rd. 11,6 Mrd. € in 2007 bis 2013) im Rahmen des neuen Finanzinstruments IPA [Extern] (Instrument for Pre-Accession Assistance) ein. Die Durchführung dieser finanziellen Hilfe ist an folgenden Komponenten ausgerichtet: Übergangshilfe und Aufbau von Institutionen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, regionale Entwicklung, Entwicklung der Humanressourcen und Entwicklung des ländlichen Raums.
Über den Stand der Beitrittsvorbereitung unterrichtet die EU-Kommission den Rat einmal jährlich in der Regel im Herbst in ihren Fortschrittsberichten und schreibt gleichzeitig ihre Erweiterungsstrategie fort, gegebenenfalls macht die EU-Kommission dann auch Vorschläge zur Verhandlungsaufnahme mit einem Kandidatenland.
Weitere Einzelheiten zum aktuellen Stand des Beitrittsprozesses erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes [Extern] und der Europäischen Kommission [Extern].