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Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Sie wurde 1998 im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Im Rahmen der Europäischen Einigung entschieden sich einige Staaten der Europäischen Gemeinschaft für die Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euro. Bei der Schaffung der einheitlichen Währung mussten auch die Voraussetzungen für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik geschaffen werden. Zu diesem Zweck wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gegründet. In diesem System befinden sich die alten Nationalen Zentralbanken aller Staaten der EU und die neu gegründete Europäische Zentralbank.
Die Aufgaben und Ziele der EZB werden unter anderem im 1992 in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union (auch Vertrag von Maastricht) geregelt. In der Satzung des ESZB und der EZB, die dem oben genannten Vertrag als Protokoll beigefügt ist, werden sie im Einzelnen erläutert. Das vorrangige Ziel ist die Gewährleistung der Preisniveaustabilität in der Eurozone. Weiteres Ziel ist die Unterstützung der Wirtschaftspolitik mit dem Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus und dauerhaften Wachstums, soweit dies ohne Gefährdung der Preisstabilität möglich ist.
Die grundlegenden Aufgaben finden sich in Artikel 105 Absatz 2 des Vertrages:
Die EZB hat darüber hinaus weitere Aufgaben:
Um sachgerecht und effizient arbeiten zu können, soll die EZB unabhängig von politischer Einflussnahme sein.