Damit die zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) erforderliche dauerhafte Konvergenz gewährleistet wird, sieht der EG-Vertrag vier Kriterien vor, die jeder Mitgliedstaat erfüllen muss, der den Euro einführen will. Die Erfüllung der Konvergenzkriterien wird anhand von Berichten der Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB) überprüft.
Festgelegt wurden folgende vier Kriterien:
Diese Konvergenzkriterien sollen gewährleisten, dass die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der WWU ausgewogen und ohne Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten verläuft.
Informationen der EU zum Thema "Konvergenzkriterien" [Extern]