Glossar

Konvergenzkriterien

Begriffsbestimmung

Damit die zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) erforderliche dauerhafte Konvergenz gewährleistet wird, sieht der EG-Vertrag vier Kriterien vor, die jeder Mitgliedstaat erfüllen muss, der den Euro einführen will. Die Erfüllung der Konvergenzkriterien wird anhand von Berichten der Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB) überprüft.

Allgemeines

Festgelegt wurden folgende vier Kriterien:

  • In dem Mitgliedstaat muss eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand herrschen; der Mitgliedstaat darf sich nicht im Defizitverfahren befinden.
  • Der Grad an Preisstabilität muss anhaltend hoch sein, und die (während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene) durchschnittliche Inflationsrate darf um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
  • Der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz darf um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in den drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
  • Die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten müssen zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten worden sein.

Diese Konvergenzkriterien sollen gewährleisten, dass die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der WWU ausgewogen und ohne Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten verläuft.

Verweis

Informationen der EU zum Thema "Konvergenzkriterien" [Extern]

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