Glossar

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Begriffsbestimmung

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt konkretisiert die EG-vertraglichen Bestimmungen hinsichtlich der Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Finanzpolitik in den EU-Mitgliedstaaten. Der Pakt verfolgt dabei das Ziel, Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten sowie die Entstehung übermäßiger Defizite zu vermeiden.

Allgemein

Aufgrund der Bestimmungen des sog. "Maastricht-Vertrages" (1992) zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion wurde Mitte der 90er Jahre ein ergänzendes Regelwerk erarbeitet: der Stabilitäts- und Wachstumspakt. Zum einen soll der Pakt negativen finanzpolitischen Effekten auf die Gemeinschaft vorbeugen, die durch Entscheidungen in einem Mitgliedstaat hervorgerufen werden können. Zum anderen flankiert eine auf Tragfähigkeit und Disziplin ausgerichtete Finanzpolitik den Auftrag der Europäischen Zentralbank, die Preisstabilität zu wahren. Damit trägt der Pakt den besonderen Anforderungen an die Haushalts- und Finanzpolitik Rechnung, die aus der Währungsunion resultieren.

Um die oben genannten Ziele - Haushaltsdisziplin sowie Vermeidung übermäßiger Defizite - umzusetzen, verfügt der Pakt über einen so genannten "präventiven Arm". Dieser soll - insbesondere durch Analyse der Stabilitätsprogramme (der Euro-Mitgliedstaaten) bzw. Konvergenzprogramme (der Nicht-Euro-Mitgliedstaaten) - bereits in einem frühen Stadium das Entstehen übermäßiger öffentlicher Haushaltsdefizite verhindern und die Überwachung sowie Koordinierung der Wirtschaftspolitik fördern. Hierfür ist die Verordnung (EG) 1466/97 einschlägig. Wird jedoch die Haushaltsdisziplin in einem Mitgliedstaat nicht eingehalten, so dass ein übermäßiges Defizit vorliegt, greift der "korrektive Arm". Anhand von konkreten Politikempfehlungen bis hin zu Geldbußen steht ein differenziertes Instrumentarium zum Abbau des übermäßigen Defizits zur Verfügung. Die entsprechenden Regelungen des EG-Vertrages werden durch die Verordnung (EG) 1467/97 konkretisiert.

Verweis

Informationen der EU zum Stabilitäts- und Wachstumspakt [Extern]