
Achtung: Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Modell des Bundesfinanzministeriums als Vorbild

Bund und Länder einigten sich in einer entscheidenden Sitzung der Föderalismuskommission II am 12. Februar 2009 über die letzten noch offenen Fragen zu einer neuen Schuldenbremse [Glossar].
Bereits am 5. Februar 2009 hatte sich die Föderalismuskommission II auf die Grundlage eines Vorschlages der Vorsitzenden über wesentliche Eckpunkte für eine neue Schuldenbegrenzungsregel für Bund und Länder verständigt. Damit ist ein wichtiger Schritt zu einem erfolgreichen Abschluss des Reformprojektes getan.
Grundsatz
Die Haushalte [Glossar] von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Beim Bund ist dem Grundsatz Rechnung getragen, wenn die Einnahmen aus Krediten in der konjunkturellen Normallage 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten. Für die Länderhaushalte wird kein struktureller Verschuldungsspielraum vorgesehen.
Konjunkturkomponente
Eine symmetrische Berücksichtigung der konjunkturellen Situation ist zulässig. Das heißt, konjunkturbedingte Defizite im Abschwung sind zulässig, wenn in entsprechender Weise konjunkturbedingte Überschüsse im Aufschwung vorgesehen werden.
Kontrollkonto
Ausnahmeregelung
Umsetzungszeitrahmen
Unterstützung für ärmere Länder
Einführung eines Frühwarnsystems
Gleichzeitig mit einer neuen Schuldenregel wird ein Frühwarnsystem zur Vermeidung künftiger Haushaltsnotlagen eingeführt. Ein neu einzurichtender Stabilitätsrat soll die Haushalte von Bund und Ländern regelmäßig überwachen und im Falle drohender Haushaltsnotlagen ein Sanierungsverfahren mit der betroffenen Gebietskörperschaft vereinbaren und deren Umsetzung kontrollieren. Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden veröffentlicht.
Die Staatsschuld so gering wie möglich zu halten und eine Neuverschuldung zulasten kommender Generationen zu verhindern, das war und ist das Ziel der Bundesregierung. Mit ihrer Finanzpolitik [Glossar] war die Bundesrepublik zuletzt auf gutem Kurs. Doch dann erreichte die Finanz- und Wirtschaftskrise auch Deutschland.
Die konjunkturstützenden Maßnahmen in Höhe von rund 80 Milliarden Euro bleiben im Sinne einer entschlossenen antizyklischen Politik richtig. Doch niemand bestreitet, dass die schwierige wirtschaftliche Situation tiefe Spuren hinterlässt: Der Staat muss wieder mehr Schulden machen, das Staatsdefizit, das 2008 bei fast Null lag, wird 2009 bei rund 3 Prozent liegen, 2010 voraussichtlich bei rund 4 Prozent.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund macht sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück seit langem dafür stark, eine Regelung zur Begrenzung der Staatsschulden ins Grundgesetz aufzunehmen.
Denn nur eine solche gesetzlich festgelegte Schuldenbremse kann auf Dauer die Aufnahme von neuen Schulden wirkungsvoll begrenzen. Die bestehende Schuldenregel im Grundgesetz hat sich als nicht ausreichend erwiesen, um die Schuldendynamik der letzten Jahrzehnte nachhaltig zu bremsen.
Deshalb ist zu begrüßen, dass sich die Föderalismuskommission II auf eine Neuregelung verständigt hat, die bis zur Sommerpause im Grundgesetz verankert werden soll.
Die aktuelle Krise zeigt deutlich: Nur wenn wir in guten Zeiten konsolidieren, haben wir den Spielraum, um im schlechten Zeiten wirksam gegenzusteuern. Durch die Schuldenregel wird beides dauerhaft möglich: eine nachhaltige Finanzpolitik, die unseren Kindern und Enkeln keine ständig wachsenden Schuldenberge hinterlässt, und eine konjunkturgerechte Finanzpolitik.