
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Mit Deregulierung wird allgemein der Abbau staatlicher Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) bezeichnet. Ziel ist es, den freien Wettbewerb zu stärken um damit technische, wirtschaftliche und soziale Innovationen anzuregen und schnellere wirtschaftliche Entscheidungen zu ermöglichen.
Neben dem Abbau staatlicher Regelungen im wirtschaftlichen Bereich wird auch der Abbau bürokratischer Hemmnisse als Deregulierung bezeichnet, z.B. durch Vereinfachung von Anträgen und Genehmigungen und die Beseitigung staatlicher Auflagen.
Welche positiven Effekte von der Deregulierung ausgehen können, zeigt das Beispiel der Telekommunikation. Bis 1997 war der deutsche Telekommunikationsmarkt monopolistisch strukturiert. Mit der Liberalisierung des Sprachtelefondienstes in Deutschland zum 1. Januar 1998 ist es zu einem intensiven Wettbewerb gekommen, von dem die Verbraucher durch drastisch gesunkene Preise profitiert haben. Die Bundesnetzagentur (ehemals RegTP) ist seitdem als unabhängige Bundesoberbehörde zuständig für die Überwachung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt. Mittlerweile hat die Bundesnetzagentur auch die Aufgabe übernommen, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Post- und seit dem 1. Januar 2006 auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen. Zur Durchsetzung der Deregulierungsziele ist sie mit Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen.
Es gibt allerdings in Deutschland und in anderen europäischen Ländern nach wie vor Bereiche, in denen eine Deregulierung ansteht. Beispiele sind v.a. die Entsorgungswirtschaft und der Verkehr.