Glossar

Basel II

Begriffsbestimmung

Die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Ende Juni 2004 verabschiedete neue Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) soll die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Finanzsystems stärken, die Wettbewerbsgleichheit verbessern und die Risiken besser erfassen. Basel II sieht vor, insbesondere bei Unternehmen vor jeder Kreditentscheidung eines Kreditgebers eine individuelle Einschätzung der Bonität auf Basis von Ranking-Systemen vorzunehmen. Im Februar 2006 wurde der Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Basel II in deutsches Recht mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Deutschland verabschiedet.

Allgemeines

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die Aufgabe, im internationalen Bankensystem einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und das Risiko der Insolvenz der Finanzinstitute zu reduzieren. Der Ausschuss wurde im Jahr 1975 gegründet und setzt sich aus Vertretern der nationalen Bankenaufsichtsbehörden oder der Zentralbanken der führenden Industrienationen zusammen.

Der Ausschuss ist ein reines Beratungsgremium. Er hat keine gesetzgeberischen Kompetenzen und spricht daher lediglich Empfehlungen aus. Die Empfehlungen sind Basis für die Gesetzgebung der EU und finden so auch Eingang in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten.

Seit der Umsetzung der auf Basel I basierenden EU-Richtlinien haben sich die Bankprodukte, aber auch die Bankenlandschaft selber so stark verändert, dass die bestehenden Eigenkapitalvorschriften für Banken das Risiko nicht mehr korrekt widerspiegeln. Daher hat der Basler Ausschuss neue Standards entwickelt, um das Risiko einer Bank genauer einzuschätzen.

Inhalte von Basel II

Ziel ist die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen sowohl für die Kreditvergabe als auch für den Kredithandel. Das Konzept basiert auf drei sich ergänzenden Säulen:


1. Säule: Mindestkapitalanforderungen

Die Mindestkapitalanforderungen sind Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung von Kreditausfall-, Marktpreis- und operationellen Risiken. Während bisher lediglich Kreditausfall- und Marktpreisrisiko mit Eigenkapital unterlegt werden mussten, gilt dies in Zukunft auch für das operationelle Risiko (Betriebsrisiko).

Eine Neuerung stellt auch die Berechnung des Kreditrisikos dar. Die Bonitätsbeurteilung eines Unternehmens erfolgt durch die Verwendung von Ratings, die externe Agenturen einem Unternehmen geben. Bei Unternehmen ohne externes Rating wird, wie bisher auch, ein pauschaler Satz für die Risikobewertung angewandt.


2. Säule: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess

Die zweite Säule schreibt eine regelmäßige Überprüfung der Banken durch die Bankenaufsicht vor. Die Bankenaufsicht muss im Rahmen ihrer Überprüfung sicherstellen, dass jede Bank über geeignete und funktionierende interne Verfahren des Risikomanagements verfügt. Nur so kann beurteilt werden, ob das Risiko richtig bewertet wird, Risikovorsorgen gebildet werden und das Eigenkapital dem Risikoprofil der Bank entspricht.


3. Säule: Erweiterte Offenlegung und Marktdisziplin

Durch verstärkte Offenlegung, z.B. im Jahresabschluss, in Quartalsberichten oder in Lageberichten, sollen die Marktteilnehmer einen besseren Einblick in das Risikoprofil einer Bank und die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung erhalten. Die angestrebte Disziplinierung soll z.B. aus zu befürchtenden Kursreaktionen der eigenen Aktie folgen. So sind die möglichen Reaktionen aus der Offenlegung Anreiz für die Banken, auf eine vernünftige Eigen- und Risikokapitalstruktur zu achten.

Verweis

Informationen der Deutschen Bundesbank zu Basel II [Extern]

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