
Achtung: Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Leerverkauf (auch: Blankoverkauf, Short Sale) ist ein Begriff aus dem Bank- und Finanzwesen, der den Verkauf von Waren oder Finanzinstrumenten (insbesondere Devisen, Wertpapiere) beschreibt, über die der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt nicht verfügt.
Hochriskanten Spekulationen soll Einhalt geboten werden. Auf Initiative der Bundesregierung wurde ein Gesetz beschlossen, das Transaktionen verbietet, die für die Stabilität der Finanzmärkte eine Bedrohung darstellen. Nicht mehr erlaubt sind damit sogenannte ungedeckte Leerverkäufe, beispielsweise deutscher Aktien, oder Kreditderivate auf Staatsanleihen der Eurozone. Bei Leerverkäufen spekulieren Anleger auf Kursverluste bei Aktien und Anleihen, die sie nicht besitzen.