Bundesfinanzminister Peer Steinbrück am 27. Juni 2008 im Bundestag
In fast keinem anderen Bereich ist die Globalisierung [Glossar] so weit fortgeschritten wie auf den Finanzmärkten [Glossar]. Vor allem der deutsche Mittelstand [Glossar] ist auf Kapital auch aus dem Ausland angewiesen. Es kann jedoch nicht das Ziel der deutschen Politik sein, dass Entscheidungen für deutsche Unternehmen und damit über Arbeitsplätze in Deutschland allein im Ausland getroffen werden. Ein leistungsfähiger Finanzplatz Deutschland ist deshalb unverzichtbar.
Fehlentwicklungen und Exzessen muss jedoch ein Riegel vorgeschoben werden, so Bundesfinanzminister Peer Steinbrück am 27. Juni im Deutschen Bundestag. Das Risikobegrenzungsgesetz setzt hier an. Durch ein Bündel an Maßnahmen wird die Transparenz in den Finanzmärkten erhöht, um Risiken im Inland, die sich aus der Tätigkeit von Finanzinvestitionen ergeben, zu begrenzen.
Die Strategie der Bundesregierung ist zweigleisig: Neben der Begrenzung der Risiken sollen auf der anderen Seite Finanzinvestitionen vor allem da gefördert werden, wo der Markt versagt. „Im Bereich der wichtigen Frühphasenfinanzierung innovativer Unternehmen fehlt es hinten und vorne an Kapital“, so Steinbrück. Deshalb unterstütze das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) junge, nicht-börsennotierte Unternehmen in der Frühphasenfinanzierung und ermögliche damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Einer „steuerlichen Rundum-Förderung“ der Private Equity [Glossar]-Branche nach dem Gießkannenprinzip erteilte der Minister eine klare Absage.
Das Thema Immobilienkredite bewegte in den letzten Monaten Bürger und Medien. Mit dem Risikobegrenzungsgesetz wird der Schutz der Darlehensnehmer verbessert. Steinbrück stellte im Bundestag klar, dass Kreditverkäufe ein weltweit wichtiges Refinanzierungsinstrument der Banken sind und auch Verbraucher von günstigen Konditionen profitieren. Es sei deshalb richtig, dass das Sonderkündigungsrecht keinen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden habe, da dies die Kredite für die Verbraucher verteuert hätte. Bislang seien zudem keine Fälle bekannt geworden, in denen nach Erwerb einer Grundschuld durch Finanzinvestoren trotz ordnungsgemäßer Bedienung des Kredits die Zwangsvollstreckung betrieben wurde.
Der Bundesrat stimmte beiden Gesetzen am 4.Juli 2008 in zweiter Lesung zu.
Details zu den Gesetzen und Ausschnitte aus der Rede haben wir Für Sie in unserem Themenschwerpunkt zusammengestellt.