Wirtschaft und Verwaltung16.07.2008  

Weitere neue Geldanlagemöglichkeiten für Privatkunden geplant

Tagesanleihe erfolgreich gestartet

Frau hält Euromünze; Quelle: Getty Images

Allein in der ersten Woche seit Einführung der Tagesanleihe am 1. Juli 2008 konnte die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH ein Absatzvolumen von über 100 Millionen Euro [Glossar] verzeichnen. Diese gute Nachfrage zeigt, dass der Bund mit der Tagesanleihe ein attraktives Anlageprodukt für Privatanleger geschaffen hat.

Die Tagesanleihe: Was ist das?

Bei der Tagesanleihe handelt es sich um eine Schuldverschreibung, die die tägliche Verfügbarkeit eines Tagesgeldkontos oder Geldmarktfonds mit der Rückzahlungssicherheit einer Bundesanleihe verbindet. Die Tagesanleihe wird täglich über die Erhöhung des Tagespreises verzinst.

Dabei orientiert sich die Verzinsung am jeweils gültigen Zinssatz im Interbankenhandel, dem sogenannten EONIA-Satz. Der Preis der Anleihe startete am 01. Juli 2008 mit 100,00%. Am 02. Juli 2008 wurde er das erste Mal erhöht. Für das Jahr 2007 hätte ein Anleger durch den täglichen Zinseszinseffekt eine Rendite von 3,69% erzielt.

Privatkundengeschäft dauerhaftes Element der Kreditaufnahme des Bundes

Um die Zinsbelastung weiter zu minimieren und damit das Ziel einer Nettokreditaufnahme [Glossar] von Null im Jahr 2011 zu erreichen, bleibt die kostengünstige Refinanzierung des Bundeshaushaltes ein wichtiger Eckpfeiler der Finanzpolitik [Glossar] – ein wesentlicher Grund, das Privatkundengeschäft weiter zu stärken.

Auch in den kommenden Jahren sollen weitere Neuerungen für private Anleger vorgestellt werden. Konkrete Planungen sind allerdings noch nicht ausgearbeitet.

Faires Angebot statt Wettbewerbsverzerrung

Mit dem Ausbau seines Angebote im Privatkundensektor bedroht der Bund auch in Zukunft nicht den Wettbewerb der Banken und Sparkassen: Mit einem angestrebten Volumen von acht bis zehn Milliarden Euro für das Privatkundengeschäft bleibt Deutschland weit hinter dem Volumen des Gesamtmarktes zurück.

Auch der Vorwurf, die Finanzagentur verzerre den Wettbewerb, da sie anders als Banken keine Steuern zahlen müsse und deshalb kostengünstigere Produkte für Privatkunden anbieten könne, ist unberechtigt: Denn als GmbH ist die Finanzagentur umsatz-, körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig.