Stellungnahme zur Analyse des Bundesrechnungshofs

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat dem Haushaltsausschuss des Bundestags am 8. Oktober 2008 einen Bericht vorgelegt, der die geschäftlichen Aktivitäten zwischen der KfW und der IKB sowie das Risikomanagement der KfW untersucht. Die Stützungsmaßnahmen zur Rettung sowie der Verkauf der IKB sind in diesem Bericht nicht berücksichtigt, da er den Zeitraum zwischen 2001 und Juli 2007 in den Blick nimmt.
Das Bundesfinanzministerium stimmt den Ergebnissen des Bundesrechnungshofes (BRH) nicht in allen, doch in weiten Teilen zu. So bewertet der Bundesrechnungshof das Verhalten des Bundesfinanzministeriums im Zusammenhang mit dem Aufsichtsratsmandat des Bundes bei der IKB als „angemessen“.
Das Bundesfinanzministerium habe „grundlegende Maßnahmen für eine wirksame Ausübung des Mandats getroffen.“ Auch habe der Bundesvertreter im Aufsichtsrat der IKB die Frage des Risikos der Verbriefungsgeschäfte mehrfach thematisiert. Doch hätten sowohl der Vorstand als auch der Abschlussprüfer derlei Risiken verneint.
Insofern stellt der Bundesrechnungshof zu Recht fest, dass die Hauptverantwortung für die Schieflage der IKB beim damaligen Vorstand der IKB selber zu suchen ist.
Der BRH hält die Wahrnehmung der staatlichen Sonderaufsicht des Bundesfinanzministeriums über die KfW formal für ausreichend. Doch kann aus Sicht des Bundesfinanzministeriums die Auffassung nicht geteilt werden, der Verwaltungsrat der KfW sowie die Rechtsaufsicht hätten mögliche geschäftliche Risiken der KfW im Zusammenhang mit der Beteiligung an der IKB früher erkennen müssen.
Denn Verwaltungsrat und Aufsicht schätzten die IKB zum damaligen Zeitpunkt nicht als Probleminstitut ein – gestützt auf interne Informationen der KfW sowie auf die Erkenntnisse der Wirtschaftsprüfer. Auch Bundesbank und BaFin hatten keine Hinweise auf Existenz bedrohende Geschäfte der IKB.
Mit Blick auf das Risikomanagement und –controlling der KfW Mängel stuften sowohl der Bundesrechnungshof als auch der Wirtschaftsprüfer der KfW die Risikomanagementsysteme der KfW als geeignet ein. Der Bundesrechnungshof stellte in seinem Bericht zum Risikomanagement der KfW vom 27. Juli 2007 keine wesentlichen Defizite fest.
Trotz seiner Kritik hält der Bundesrechnungshof in seiner zusammenfassenden Würdigung fest, dass Regierungen, Bankenaufsichtsbehörden und Großbanken sowie Bewertungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aller führenden Wirtschaftsnationen erst im Sommer 2007 die tatsächlichen Risiken der Verbriefungsgeschäfte erkannt hätten.
Ob ein funktionierendes Risiko- und Beteiligungsmanagement die Krise hätte verhindern können, so räumt der BRH ein, bleibt offen. Das Bundesfinanzministerium unterstützt ausdrücklich eine effizientere und effektivere Ausgestaltung der Risikomanagementsysteme bei der KfW.
Auch aufgrund der aktuellen Ereignisse und der internationalen wie der nationalen Finanzmarktturbulenzen müssen die Kontrollmechanismen – nicht nur der KfW – an die heutigen Erfordernisse und die gestiegene Komplexität der Finanzmärkte [Glossar] angepasst werden.
Der Bundesrechnungshof kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass die Konzentration bankenrechtlicher, aufsichtsrechtlicher und beteiligungsführender Aufgaben und Befugnisse, wie sie bei der Leitung der zuständigen Abteilung im Bundesfinanzministerium zusammenlaufen, zu Interessenkonflikten führen könne.
Gleichzeitig wird gefordert, dass nur ausgewiesene Experten Aufsichtsratsmandate in Bundesbeteiligungen wahrnehmen sollten. Die Forderung nach ausgewiesener Expertise war für die Organisation der Aufgaben im BMF letztlich entscheidend.
Der Bundesrechnungshof hält laut seinem Bericht die Beteiligung der KfW an der IKB für nicht nachvollziehbar und nicht mit dem Fördercharakter der Bank vereinbar. Aus damaliger Sicht war eine Beteiligung der einzige Weg, die IKB als wichtigen Mittelstandsfinanzierer zu erhalten.
Die Entscheidung der Bundesregierung im Juli 2007, die IKB nicht in die Insolvenz [Glossar] zu entlassen, ist nie ernsthaft in Frage gestellt worden. An den Maßnahmen zugunsten der IKB haben sich neben der KfW die Bankenverbände mit insgesamt 1,5 Mrd. Euro [Glossar] und der Bund mit 1,2 Mrd. Euro beteiligt.
Die entscheidenden Beweggründe für die damaligen Rettungsaktionen waren die Abwehr eines erheblichen Schadens für das deutsche Finanzsystem mit einem möglicherweise Übergreifen auf die deutsche Wirtschaft.